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Stichtag-Rechner: Bis wann muss ich kündigen?
Ihre Kündigung muss spätestens hier beim Versicherer eingegangen sein:
Montag, 30. November 2026
Noch 32 Tage
Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Donnerstag, 31. Dezember 2026. Ab dem Freitag, 1. Januar 2027 kann der neue Vertrag beginnen.
Hinweis: Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Planen Sie bei Briefpost einige Tage Puffer ein. Ohne Gewähr – maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.
So funktionieren die Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherungen sind in der Regel Jahresverträge, die sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn Sie nicht kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt fast immer einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Weil bei den meisten Verträgen die Hauptfälligkeit der 1. Januar ist, ergibt sich der bekannte Stichtag 30. November.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Sonderkündigungsrechte: nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung (§ 40 VVG), nach einem regulierten oder abgelehnten Schadensfall und beim Verkauf oder der Abmeldung des Fahrzeugs. Hier gilt jeweils eine Frist von einem Monat.
Alles Weitere lesen Sie in unseren Ratgebern zur Kündigung, zum Stichtag 30. November und zum Wechsel Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Warum ist der 30. November der Stichtag für die Kfz-Versicherung?
Die meisten Kfz-Verträge laufen jeweils bis zum 31. Dezember und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Damit der Wechsel zum 1. Januar klappt, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
Zählt das Datum des Poststempels oder der Eingang?
Es zählt der Eingang beim Versicherer. Eine Kündigung, die am 30. November abgeschickt wird, aber erst am 2. Dezember ankommt, ist für den Jahreswechsel zu spät. Planen Sie bei Briefpost Puffer ein oder kündigen Sie per E-Mail bzw. über das Kundenportal.
Was ist, wenn mein Vertrag nicht am 1. Januar beginnt?
Dann gilt Ihre individuelle Hauptfälligkeit, die im Versicherungsschein steht. Die Kündigung muss in der Regel einen Monat vor diesem Datum beim Versicherer sein. Geben Sie das Datum im Rechner ein.
Ich habe den 30. November verpasst – was nun?
Prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung, nach einem regulierten Schaden oder beim Fahrzeugwechsel. Andernfalls ist der nächste reguläre Kündigungstermin ein Jahr später.