Glasschaden am Auto: Reparatur, Austausch und was die Teilkasko zahlt
Steinschlag oder Riss in der Scheibe? Wann Reparatur reicht, wann Austausch nötig ist, was die Teilkasko beim Glasschaden zahlt und warum Kalibrierung zählt.
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Thema · 8 Artikel
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Nein. Die Kfz-Haftpflicht deckt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Den Glasschaden am eigenen Auto zahlt die Teilkasko oder die Vollkasko, die die Teilkasko-Leistungen enthält. Den Verursacher eines Steinschlags kann man in der Praxis meist nicht ermitteln.
Mehr dazu im Ratgeber →Ein Rotlichtverstoß wird von Gerichten in der Regel als grob fahrlässig gewertet, sodass die Vollkasko ihre Leistung kürzen darf. Ausnahmen sind möglich, etwa bei einer verwirrenden Ampelanlage oder starker Blendung. Enthält Ihr Tarif einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, zahlt die Vollkasko meist voll – abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.
Mehr dazu im Ratgeber →Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Auto durch Marderbiss übernimmt die Teilkasko oder die Vollkasko, die die Teilkasko-Leistungen immer enthält.
Mehr dazu im Ratgeber →Nach den Musterbedingungen des GDV und den meisten Kfz-Versicherungsbedingungen müssen Sie jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche melden. Das Gesetz verlangt in § 30 VVG eine unverzügliche Anzeige, also ohne schuldhaftes Zögern. Bei Diebstahl gilt eine strengere Regel: sofort und in Textform.
Mehr dazu im Ratgeber →Häufig ja, denn eine Rückstufung erhöht den Beitrag nicht nur ein Jahr, sondern über mehrere Jahre. Vergleichen Sie die Schadenhöhe mit der Summe der Mehrbeiträge, bis Sie wieder Ihre alte Beitragshöhe erreicht hätten. Ihr Versicherer kann Ihnen die Beiträge mit und ohne Rückstufung nennen.
Mehr dazu im Ratgeber →Nein, in Deutschland gibt es keine generelle Pflicht, bei jedem Unfall die Polizei zu rufen. Bei Verletzten, Streit über den Unfallhergang, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, fehlenden Personalien oder einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen sollten Sie die Polizei aber unbedingt hinzuziehen. Bei Miet- und Leasingfahrzeugen verlangen die Bedingungen oft ausdrücklich eine polizeiliche Aufnahme.
Mehr dazu im Ratgeber →Nein. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine Teilkasko oder eine Vollkasko, die die Teilkasko-Leistungen enthält.
Mehr dazu im Ratgeber →Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen – etwa wenn nach dem Wildunfall ein anderes Auto beschädigt wird. Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt sie nicht. Dafür brauchen Sie eine Teilkasko oder Vollkasko.
Mehr dazu im Ratgeber →