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Schaden und Unfall: Was tun, was zahlt die Versicherung?

Unfall, Wildschaden, Marderbiss, Hagel oder Steinschlag: So verhalten Sie sich richtig, melden den Schaden und vermeiden teure Fehler.

Häufige Fragen: Schaden & Unfall

Zahlt die Haftpflicht einen Steinschlag in der Windschutzscheibe?

Nein. Die Kfz-Haftpflicht deckt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Den Glasschaden am eigenen Auto zahlt die Teilkasko oder die Vollkasko, die die Teilkasko-Leistungen enthält. Den Verursacher eines Steinschlags kann man in der Praxis meist nicht ermitteln.

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Zahlt die Vollkasko, wenn ich über Rot gefahren bin?

Ein Rotlichtverstoß wird von Gerichten in der Regel als grob fahrlässig gewertet, sodass die Vollkasko ihre Leistung kürzen darf. Ausnahmen sind möglich, etwa bei einer verwirrenden Ampelanlage oder starker Blendung. Enthält Ihr Tarif einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, zahlt die Vollkasko meist voll – abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.

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Zahlt die Haftpflicht einen Marderschaden?

Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Auto durch Marderbiss übernimmt die Teilkasko oder die Vollkasko, die die Teilkasko-Leistungen immer enthält.

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Wie lange habe ich Zeit, einen Unfall der Versicherung zu melden?

Nach den Musterbedingungen des GDV und den meisten Kfz-Versicherungsbedingungen müssen Sie jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche melden. Das Gesetz verlangt in § 30 VVG eine unverzügliche Anzeige, also ohne schuldhaftes Zögern. Bei Diebstahl gilt eine strengere Regel: sofort und in Textform.

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Lohnt es sich, einen kleinen Unfallschaden selbst zu bezahlen?

Häufig ja, denn eine Rückstufung erhöht den Beitrag nicht nur ein Jahr, sondern über mehrere Jahre. Vergleichen Sie die Schadenhöhe mit der Summe der Mehrbeiträge, bis Sie wieder Ihre alte Beitragshöhe erreicht hätten. Ihr Versicherer kann Ihnen die Beiträge mit und ohne Rückstufung nennen.

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Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?

Nein, in Deutschland gibt es keine generelle Pflicht, bei jedem Unfall die Polizei zu rufen. Bei Verletzten, Streit über den Unfallhergang, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, fehlenden Personalien oder einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen sollten Sie die Polizei aber unbedingt hinzuziehen. Bei Miet- und Leasingfahrzeugen verlangen die Bedingungen oft ausdrücklich eine polizeiliche Aufnahme.

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Zahlt die Haftpflicht einen Hagelschaden am eigenen Auto?

Nein. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine Teilkasko oder eine Vollkasko, die die Teilkasko-Leistungen enthält.

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Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Wildunfall?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen – etwa wenn nach dem Wildunfall ein anderes Auto beschädigt wird. Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt sie nicht. Dafür brauchen Sie eine Teilkasko oder Vollkasko.

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