Kurz gesagt
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, mit dem Sie bei der Zulassungsstelle nachweisen, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie erhalten sie kostenlos und meist sofort von dem Versicherer, bei dem Sie das Auto versichern möchten. Mit der Zulassung beginnt in der Regel ein vorläufiger Versicherungsschutz, der sich auf die Haftpflicht beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern
- Pflicht für Neuzulassung, Ummeldung auf neuen Halter und Kurzzeitkennzeichen
- Kostenlos beim gewünschten Versicherer erhältlich, meist sofort online
- Gültigkeit je nach Versicherer begrenzt, oft mehrere Monate
- Vorläufiger Schutz beginnt mit der Zulassung, meist nur Haftpflicht
Inhalt (10 Abschnitte)
Ohne eVB-Nummer keine Zulassung: Wer ein Auto anmelden, ummelden oder mit Kurzzeitkennzeichen bewegen will, braucht diesen Code. Die eVB-Nummer ist schnell beantragt und kostet nichts – trotzdem sollten Sie ein paar Dinge wissen, bevor Sie sie anfordern. Dieser Ratgeber erklärt, was die eVB-Nummer ist, wie Sie sie bekommen, wie lange sie gültig ist und welche Folgen sie für Ihren Versicherungsvertrag hat.
Stand: Oktober 2026.
Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung: ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, mit dem ein Versicherer bestätigt, dass für ein bestimmtes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht bzw. übernommen wird. Die Zulassungsstelle benötigt diesen Nachweis, bevor sie ein Fahrzeug zulässt.
Hintergrund ist die Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): Jedes zugelassene Kraftfahrzeug muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Früher wurde der Nachweis mit einer Papier-Doppelkarte erbracht. Heute läuft das Verfahren elektronisch: Der Versicherer hinterlegt die Bestätigung in einem zentralen System, das von einer Tochtergesellschaft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betrieben wird. Die Zulassungsstelle ruft die Daten mit der eVB-Nummer ab.
Nach der Zulassung meldet die Zulassungsstelle die Fahrzeug- und Halterdaten automatisch an den Versicherer zurück. So weiß der Versicherer, für welches Fahrzeug und ab wann der Vertrag gilt.
Wann brauchen Sie eine eVB-Nummer?
Sie brauchen eine eVB-Nummer immer dann, wenn ein Fahrzeug neu auf einen Halter zugelassen wird oder ein Versicherungsnachweis für ein Kennzeichen nötig ist. Die wichtigsten Fälle:
| Anlass | eVB-Nummer nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Neuzulassung eines Neuwagens | Ja | Versicherer vor dem Zulassungstermin wählen |
| Ummeldung nach Gebrauchtwagenkauf (Halterwechsel) | Ja | Käufer braucht eine eigene eVB-Nummer |
| Wiederzulassung nach Abmeldung | Ja | Auch beim selben Versicherer neue eVB-Nummer anfordern |
| Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) | Ja | Spezielle eVB für Kurzzeitkennzeichen |
| Saisonkennzeichen | Ja, bei der Zulassung | Siehe Saisonkennzeichen |
| Wechsel des Versicherers ohne Zulassungsvorgang | Nein | Der neue Versicherer meldet sich selbst bei der Zulassungsbehörde |
| Umzug innerhalb Deutschlands ohne Halterwechsel | In der Regel nein | Adressänderung bei der Zulassungsstelle; Anforderungen vorab klären |
| Kennzeichenwechsel ohne Halterwechsel | In der Regel nein | Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich, vorab klären |
Tipp Beim Wechsel der Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel brauchen Sie keine eVB-Nummer. Der neue Versicherer informiert die Zulassungsbehörde selbst. Wie der Wechsel abläuft, erklärt der Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.
Wie beantragen Sie eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer beantragen Sie direkt bei dem Versicherer, bei dem Sie das Fahrzeug versichern möchten – online, telefonisch, per App oder über einen Vermittler. Online erhalten Sie die Nummer meist sofort per E-Mail oder SMS.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Tarife vergleichen: Entscheiden Sie sich zuerst für einen Versicherer und den Umfang (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko), zum Beispiel mit dem Tarifrechner.
- Daten bereithalten: Persönliche Daten, gegebenenfalls Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse und Vorversicherer. Fahrzeugdaten wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sind hilfreich, aber nicht bei jedem Versicherer schon für die eVB nötig.
- eVB-Nummer anfordern: Beim Abschluss des Antrags oder separat beim Versicherer. Sie erhalten den siebenstelligen Code und eine Bestätigung mit Gültigkeitsdatum.
- Zulassung durchführen: Geben Sie die eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle oder bei der Online-Zulassung (i-Kfz) an.
- Versicherungsschein prüfen: Nach der Zulassung schickt der Versicherer den Versicherungsschein. Kontrollieren Sie Fahrzeugdaten, Umfang, SF-Klasse und Beginn.
Achtung Prüfen Sie den Code vor dem Termin genau. Eine falsch abgeschriebene Nummer, zum Beispiel eine Verwechslung von „0“ und „O“, führt dazu, dass die Zulassungsstelle die Bestätigung nicht findet.
Was tun, wenn die eVB-Nummer bei der Zulassung nicht funktioniert?
Funktioniert die eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle nicht, liegt es meist an einem Tippfehler, an einer abgelaufenen Nummer oder an einer bereits verwendeten Nummer. In fast allen Fällen lässt sich das Problem mit einem kurzen Anruf beim Versicherer lösen.
| Problem | Mögliche Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| Nummer wird nicht gefunden | Tippfehler, verwechselte Zeichen | Code aus der Bestätigung erneut prüfen, ggf. per Kopie statt Abschrift übermitteln |
| Nummer ist abgelaufen | Gültigkeitsdatum überschritten | Neue eVB-Nummer beim Versicherer anfordern |
| Nummer ist bereits verbraucht | Schon für eine andere Zulassung genutzt | Neue eVB-Nummer anfordern |
| Nummer passt nicht zum Vorgang | Normale eVB statt Kurzzeit-eVB (oder umgekehrt) | Passende eVB-Art beim Versicherer anfordern |
| Nummer verloren | E-Mail oder SMS nicht mehr auffindbar | Versicherer kontaktieren; er kann die Nummer erneut mitteilen |
Tipp Lassen Sie sich die eVB-Nummer möglichst schriftlich per E-Mail schicken und nehmen Sie die Bestätigung ausgedruckt oder auf dem Smartphone zum Termin mit. Viele Versicherer stellen die Nummer auch außerhalb der Geschäftszeiten online aus, sodass Sie im Notfall noch kurz vor dem Termin eine neue anfordern können.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die Gültigkeit der eVB-Nummer legt der Versicherer fest – eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht. Häufig ist sie einige Monate gültig, je nach Anbieter kann die Spanne aber kürzer oder länger sein.
Das genaue Ablaufdatum finden Sie in der Bestätigung, die Sie mit der Nummer erhalten. Läuft die eVB-Nummer ab, bevor Sie das Fahrzeug zugelassen haben, fordern Sie beim Versicherer einfach eine neue an.
Wichtig zu wissen:
- Eine eVB-Nummer gilt für einen Zulassungsvorgang und damit für ein Fahrzeug.
- Nach der Zulassung ist die Nummer „verbraucht“ und kann nicht erneut verwendet werden.
- Eine nicht genutzte eVB-Nummer verfällt nach Ablauf ohne Kosten und ohne Vertrag.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit der Zulassung des Fahrzeugs, also nicht schon mit dem Erhalt der eVB-Nummer. Er umfasst üblicherweise die Kfz-Haftpflicht, die Kasko nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.
Die vorläufige Deckung ist eine Art Überbrückung, bis der eigentliche Versicherungsvertrag zustande kommt. Ihre genauen Regeln stehen in den Versicherungsbedingungen (AKB). Für die Praxis sind drei Punkte wichtig:
| Aspekt | Was üblicherweise gilt |
|---|---|
| Beginn | Mit der Zulassung bzw. bei Kurzzeitkennzeichen mit deren Zuteilung |
| Umfang | Kfz-Haftpflicht; Teilkasko oder Vollkasko nur bei Vereinbarung |
| Ende | Mit dem Beginn des endgültigen Vertrags, bei Widerspruch oder nach den in den AKB geregelten Fällen |
Achtung Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann die vorläufige Deckung nach den meisten Bedingungen rückwirkend entfallen – vorausgesetzt, der Versicherer hat Sie auf diese Folge hingewiesen. Dann wären Sie im Schadenfall ohne Versicherungsschutz und der Versicherer kann bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Zahlen Sie die Erstprämie deshalb fristgerecht.
Kasko vorläufig mitversichern
Beim Neuwagen oder einem hochwertigen Gebrauchten ist eine vorläufige Kaskodeckung besonders wichtig: Ein Unfall auf der Heimfahrt vom Händler wäre sonst nur für den Unfallgegner versichert. Fragen Sie beim Anfordern der eVB-Nummer ausdrücklich nach, ob die gewünschte Vollkasko oder Teilkasko ab Zulassung vorläufig gedeckt ist, und lassen Sie sich das bestätigen.
Welche Folgen hat die eVB-Nummer für Ihren Vertrag?
Mit der Nutzung der eVB-Nummer bei der Zulassung entsteht ein vorläufiger Versicherungsschutz bei genau diesem Versicherer, der in der Regel in einen regulären Vertrag übergeht. Sie können also nicht beliebig „eVB-Nummern sammeln“ und erst später entscheiden.
Daraus ergeben sich drei praktische Regeln:
- Erst vergleichen, dann eVB-Nummer anfordern. Wer sich mit der eVB an einen Versicherer bindet, kann meist erst zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen.
- Unterjährige Zulassung beachten. Beginnt der Vertrag im Laufe des Jahres, endet das erste Versicherungsjahr je nach Versicherer am 31. Dezember oder ein Jahr nach Zulassung. Davon hängt Ihr Kündigungsstichtag ab – prüfen Sie ihn mit dem Stichtag-Rechner.
- Mehrere Nummern sind unschädlich, solange nur eine genutzt wird. Haben Sie bei mehreren Versicherern eine eVB-Nummer angefordert, aber nur eine für die Zulassung verwendet, verfallen die anderen.
Was gilt beim Autokauf und Autoverkauf?
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens brauchen Sie als Käufer eine eigene eVB-Nummer, um das Auto auf sich umzumelden. Die Versicherung des Verkäufers geht zwar nach § 95 VVG zunächst auf Sie über, endet aber in der Regel, sobald Sie das Fahrzeug mit Ihrer eigenen Versicherung ummelden.
Für Käufer
- Fordern Sie die eVB-Nummer vor dem Zulassungstermin an.
- Bei der Ummeldung brauchen Sie neben der eVB-Nummer unter anderem Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie gegebenenfalls einen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung.
- Wer das Auto mit dem Kennzeichen des Verkäufers nach Hause fährt, ist zwar über dessen übergegangenen Vertrag versichert. Ein Schaden belastet aber dessen Vertrag – das sollten Käufer und Verkäufer im Vorfeld klären.
Für Verkäufer
- Melden Sie den Verkauf unverzüglich Ihrem Versicherer (§ 97 VVG) und nennen Sie Datum sowie Name und Anschrift des Käufers.
- Ihre SF-Klasse bleibt Ihnen erhalten und kann auf das nächste Fahrzeug übertragen werden.
- Halten Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe fest.
Alle Details zu Kauf, Verkauf und Fahrzeugwechsel erklärt der Ratgeber Autokauf und Ummeldung.
Beispiel Sie kaufen am Samstag einen Gebrauchtwagen. Am Freitag davor fordern Sie online eine eVB-Nummer bei Ihrem Wunschversicherer an. Am Montag melden Sie das Auto mit der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle um. Ab der Ummeldung beginnt Ihr eigener Versicherungsschutz, und der Vertrag des Verkäufers endet.
Welche Sonderfälle gibt es bei der eVB-Nummer?
Für Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen und Fahrzeuge aus dem Ausland gelten einige Besonderheiten. Die Grundregel bleibt aber: Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung.
- Kurzzeitkennzeichen: Für Überführungs- oder Probefahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es Kurzzeitkennzeichen mit einer Gültigkeit von höchstens fünf Tagen. Dafür brauchen Sie eine spezielle eVB-Nummer, die viele Versicherer gegen eine Einmalprämie ausstellen. Diese Kurzzeit-eVB ist – anders als die normale eVB – also nicht beitragsfrei.
- Saisonkennzeichen: Die eVB-Nummer wird bei der Zulassung mit Saisonzeitraum benötigt. Der Versicherungsschutz läuft im Rahmen der vereinbarten Saison, außerhalb davon gelten eingeschränkte Regeln (Ruheversicherung). Mehr unter Saisonkennzeichen.
- Rote Kennzeichen: Händlerkennzeichen für Kfz-Betriebe haben eigene Regelungen und sind für Privatpersonen meist nicht relevant.
- Wiederzulassung nach Abmeldung: Auch wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und der Vertrag während der Abmeldung als Ruheversicherung weiterlief, brauchen Sie für die erneute Zulassung eine eVB-Nummer.
Fazit
Die eVB-Nummer ist der elektronische Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist, und Voraussetzung für jede Zulassung auf einen neuen Halter. Sie ist kostenlos, meist sofort online erhältlich und je nach Versicherer einige Wochen bis Monate gültig. Weil Sie sich mit der Zulassung an den Versicherer binden, sollten Sie vorher vergleichen und bei einem Neuwagen auf eine vorläufige Kaskodeckung achten. Den passenden Tarif finden Sie im Tarifrechner – die eVB-Nummer erhalten Sie dann direkt beim gewählten Versicherer.
Häufige Fragen
Was kostet eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos. Sie verpflichtet Sie aber in der Regel dazu, das Fahrzeug bei diesem Versicherer zu versichern, sobald Sie damit zulassen. Ab der Zulassung fallen dann die Beiträge für die Versicherung an.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Die Gültigkeit legt der Versicherer fest. Viele eVB-Nummern sind einige Monate gültig, die Spanne reicht je nach Anbieter etwa von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Das Ablaufdatum steht in der Bestätigung, die Sie zusammen mit der Nummer erhalten.
Kann ich eine eVB-Nummer mehrmals verwenden?
Nein. Eine eVB-Nummer kann nur für einen Zulassungsvorgang und damit für ein Fahrzeug verwendet werden. Für jedes weitere Fahrzeug oder einen erneuten Zulassungsvorgang brauchen Sie eine neue Nummer.
Brauche ich eine eVB-Nummer, wenn ich nur mein Kennzeichen ändern möchte?
Bei einem reinen Wunschkennzeichen-Wechsel oder einer Adressänderung ohne Halterwechsel verlangen die Zulassungsstellen in der Regel keine neue eVB-Nummer. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Zulassungsstelle, da die Anforderungen im Einzelfall abweichen können.
Was passiert, wenn ich die eVB-Nummer gar nicht nutze?
Wird mit der eVB-Nummer kein Fahrzeug zugelassen, verfällt sie mit Ablauf der Gültigkeit. Es entsteht kein Versicherungsvertrag und es fallen keine Kosten an. Sie müssen die Nummer nicht aktiv stornieren.
Kann ich mit einer eVB-Nummer bei einem Versicherer zulassen und dann woanders abschließen?
Mit der Verwendung der eVB-Nummer bei der Zulassung entsteht ein vorläufiger Versicherungsschutz bei genau diesem Versicherer, der in der Regel in einen Vertrag übergeht. Wer danach wechseln möchte, muss die üblichen Kündigungsregeln beachten. Vergleichen Sie Tarife deshalb vor der Anforderung der eVB-Nummer.
Ist mit der eVB-Nummer auch die Kasko vorläufig versichert?
Nicht automatisch. Der vorläufige Versicherungsschutz umfasst in der Regel nur die Kfz-Haftpflicht. Ob auch Teilkasko oder Vollkasko vorläufig gedeckt sind, hängt davon ab, was Sie mit dem Versicherer vereinbart haben. Fragen Sie bei einem Neuwagen ausdrücklich nach einer vorläufigen Kaskodeckung.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Redaktion kfz-schutzengel.de sorgfältig recherchiert (Stand: 29. Oktober 2026). Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif – maßgeblich sind immer die Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Der Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung.
