30 Fragen & Antworten
Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Grundlagen
Welche Kfz-Versicherung ist Pflicht?
Pflicht ist in Deutschland nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz für jedes zugelassene Kraftfahrzeug vorgeschrieben und zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und schützen Ihr eigenes Fahrzeug. Ohne Haftpflicht wird ein Auto nicht zugelassen, und Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Mehr dazu im Ratgeber →Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die Teilkasko ersetzt zusätzlich Schäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Tieren. Die Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen und zahlt außerdem selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus am eigenen Fahrzeug.
Mehr dazu im Ratgeber →Ab wann lohnt sich keine Vollkasko mehr?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Als Faustregel gilt: Die Vollkasko lohnt sich vor allem für neue oder wertvolle Fahrzeuge sowie bei Leasing und Finanzierung, wo sie meist vorgeschrieben ist. Bei Autos, die älter als etwa drei bis fünf Jahre sind und deren Wert stark gesunken ist, reicht oft die Teilkasko. Vergleichen Sie den Mehrbeitrag mit dem aktuellen Fahrzeugwert und Ihrer Fähigkeit, einen Schaden selbst zu tragen.
Mehr dazu im Ratgeber →Was ist eine SF-Klasse und wie funktioniert sie?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre Sie ohne regulierten Schaden in Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko gefahren sind. Mit jedem schadenfreien Jahr steigen Sie in der Regel eine Klasse auf und zahlen einen niedrigeren Beitragssatz. Nach einem Schaden, den die Versicherung bezahlt, werden Sie zurückgestuft. Die Skala reicht bei vielen Versicherern bis SF 50; die Rabattsätze legt jeder Versicherer selbst fest.
Mehr dazu im Ratgeber →Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, der der Zulassungsstelle bestätigt, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie erhalten sie vom Versicherer, bei dem Sie die Kfz-Versicherung abschließen, meist sofort online oder telefonisch. Ohne eVB-Nummer ist keine Zulassung, Umschreibung oder Ummeldung möglich.
Mehr dazu im Ratgeber →Wie hoch muss die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht sein?
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,3 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Diese Werte gelten oft als zu niedrig, weil schwere Personenschäden sehr teuer werden können. Viele Tarife bieten deshalb pauschale Deckungssummen von 50 oder 100 Mio. Euro, meist mit einer Höchstgrenze je verletzter Person.
Mehr dazu im Ratgeber →Wechsel & Kündigung
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ihre Kündigung muss deshalb spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Hat Ihr Vertrag eine abweichende Hauptfälligkeit, gilt entsprechend ein anderer Termin, den Sie im Versicherungsschein finden. In diesem Jahr fällt der Stichtag auf Montag, den 30. November 2026.
Mehr dazu im Ratgeber →Kann ich meine Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Ja, in aller Regel genügt die Textform, also auch eine E-Mail oder ein Online-Formular des Versicherers. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig zugeht und Sie den Zugang nachweisen können. Bitten Sie deshalb um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Geben Sie Versicherungsnummer, Kennzeichen und den gewünschten Beendigungszeitpunkt an.
Mehr dazu im Ratgeber →Wie wechsle ich meine Kfz-Versicherung?
Vergleichen Sie zuerst Tarife mit gleichwertigen Leistungen und schließen Sie den neuen Vertrag zum Ende des alten ab. Kündigen Sie anschließend Ihren bisherigen Vertrag fristgerecht, in der Regel bis zum 30. November. Ihre SF-Klasse nehmen Sie mit, der neue Versicherer fragt sie beim Vorversicherer ab. Achten Sie darauf, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.
Mehr dazu im Ratgeber →Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung (§ 40 VVG), nach einem Schadensfall und beim Verkauf des Fahrzeugs. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis erfolgen, also nach Zugang der Erhöhungsmitteilung oder nach Abschluss der Schadenregulierung. Steigt der Beitrag nur wegen einer Rückstufung oder eines Umzugs, besteht dieses Recht meist nicht.
Mehr dazu im Ratgeber →Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?
Beim Verkauf geht der Versicherungsvertrag nach §§ 95 ff. VVG zunächst auf den Käufer über. Der Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen; meldet er das Auto mit einer eigenen Versicherung um, endet Ihr alter Vertrag. Informieren Sie Ihren Versicherer zeitnah über den Verkauf und nennen Sie Datum und Käufer. Ihre SF-Klasse bleibt bei Ihnen und kann für das nächste Fahrzeug genutzt werden.
Mehr dazu im Ratgeber →Verliere ich meine SF-Klasse, wenn ich die Versicherung wechsle?
Nein. Ihre schadenfreien Jahre gehören Ihnen und werden beim Wechsel vom neuen Versicherer übernommen. Er erfragt die SF-Klasse und gemeldete Schäden beim bisherigen Versicherer. Allerdings kann derselbe SF-Wert beim neuen Versicherer einem anderen Beitragssatz entsprechen, da jeder Versicherer eigene Tabellen nutzt. Ein Rabattschutz des alten Vertrags wird in der Regel nicht mitgenommen.
Mehr dazu im Ratgeber →Beitrag & Sparen
Wovon hängt der Beitrag der Kfz-Versicherung ab?
Der Beitrag ergibt sich aus vielen Tarifmerkmalen. Die wichtigsten sind die SF-Klasse, die Typklasse des Fahrzeugmodells, die Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks, der Fahrerkreis, das Alter der Fahrer und die jährliche Fahrleistung. Außerdem spielen Abstellort, Nutzung, Selbstbeteiligung, Zahlweise und gewählte Zusatzbausteine eine Rolle. Wie stark die einzelnen Merkmale wirken, legt jeder Versicherer selbst fest.
Mehr dazu im Ratgeber →Wie kann ich bei der Kfz-Versicherung sparen?
Die größten Hebel sind ein regelmäßiger Tarifvergleich, ein möglichst kleiner Fahrerkreis, eine realistische Fahrleistung und eine passende Selbstbeteiligung. Auch die jährliche statt monatliche Zahlweise, eine Werkstattbindung oder ein Telematik-Tarif können den Beitrag senken. Prüfen Sie außerdem, ob bei einem älteren Auto die Teilkasko statt der Vollkasko ausreicht. Wie viel Sie konkret sparen, hängt von Ihrer Situation und dem Tarif ab.
Mehr dazu im Ratgeber →Warum ist meine Kfz-Versicherung teurer geworden, obwohl ich keinen Unfall hatte?
Der Beitrag kann steigen, obwohl Sie schadenfrei gefahren sind, etwa weil Ihr Fahrzeugmodell in eine höhere Typklasse oder Ihr Zulassungsbezirk in eine höhere Regionalklasse eingestuft wurde. Auch eine allgemeine Beitragsanpassung des Versicherers, etwa wegen gestiegener Reparatur- und Ersatzteilkosten, ist möglich. Bei einer Erhöhung ohne Leistungsänderung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Zugang der Mitteilung.
Mehr dazu im Ratgeber →Ist es günstiger, die Kfz-Versicherung jährlich zu zahlen?
In den meisten Fällen ja. Viele Versicherer erheben bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlung einen Ratenzuschlag, sodass die jährliche Zahlung insgesamt günstiger ist. Die Höhe des Zuschlags ist je nach Versicherer unterschiedlich und manche Tarife verzichten darauf. Ein Blick auf den Gesamtbetrag pro Jahr zeigt, was die Ratenzahlung tatsächlich kostet.
Mehr dazu im Ratgeber →Welche Selbstbeteiligung ist bei der Kasko sinnvoll?
Üblich sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 bis 500 Euro in der Vollkasko. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet aber, dass Sie im Schadensfall mehr selbst zahlen. Sinnvoll ist ein Betrag, den Sie jederzeit ohne Probleme aufbringen können. Kleinere Schäden zahlt man ohnehin oft selbst, um eine Rückstufung zu vermeiden.
Mehr dazu im Ratgeber →Kann ich meine SF-Klasse an meine Kinder übertragen?
Ja, viele Versicherer erlauben die Übertragung schadenfreier Jahre an Familienangehörige, etwa von Eltern an Kinder. In der Regel können aber nur so viele Jahre übertragen werden, wie das Kind bereits einen Führerschein hat. Wer die SF-Klasse abgibt, verliert diese Jahre und fängt im eigenen Vertrag entsprechend schlechter an. Die genauen Bedingungen legt der jeweilige Versicherer fest.
Mehr dazu im Ratgeber →Schaden & Unfall
Was muss ich nach einem Autounfall tun?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck und ziehen Sie eine Warnweste an. Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Personenschäden den Notruf 112. Tauschen Sie Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherer mit den anderen Beteiligten aus, dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und notieren Sie Zeugen. Melden Sie den Schaden anschließend zeitnah Ihrem Versicherer.
Mehr dazu im Ratgeber →Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?
Wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer. Unter der kostenlosen Nummer 0800 250 260 0 oder über das Online-Formular nennen Sie das Kennzeichen und das Unfalldatum und erhalten den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer. Ihre Ansprüche können Sie dann direkt bei diesem Versicherer geltend machen.
Mehr dazu im Ratgeber →Werde ich nach einem Teilkasko-Schaden hochgestuft?
Nein. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen, deshalb führen Schäden wie Glasbruch, Wildunfall, Diebstahl oder Hagel nicht zu einer Rückstufung. Sie zahlen lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Eine Rückstufung droht nur bei Schäden, die über die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkasko reguliert werden.
Mehr dazu im Ratgeber →Lohnt es sich, einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen?
Das kann sich lohnen, wenn die Beitragserhöhungen der nächsten Jahre durch die Rückstufung höher wären als der Schaden selbst. Nach den GDV-Musterbedingungen können Sie einen Haftpflichtschaden bis 500 Euro innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung über die Schadenhöhe zurückkaufen; viele Versicherer erlauben das auch für höhere Beträge und in der Vollkasko. Lassen Sie sich vom Versicherer ausrechnen, wie sich die Rückstufung auf Ihren Beitrag auswirkt, und vergleichen Sie beide Beträge.
Mehr dazu im Ratgeber →Zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall?
Ja, Zusammenstöße mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein sind in der Teilkasko und damit auch in der Vollkasko versichert. Viele Tarife erweitern den Schutz auf Tiere aller Art. Melden Sie den Unfall der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Mit der Kfz-Haftpflicht allein sind Schäden am eigenen Auto nach einem Wildunfall nicht abgedeckt.
Mehr dazu im Ratgeber →Was passiert, wenn ich bei Rot über die Ampel fahre und einen Unfall baue?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Schäden der anderen Beteiligten in jedem Fall. In der Vollkasko kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit nach § 81 VVG seine Leistung für Ihren eigenen Schaden je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Viele Tarife verzichten ganz oder teilweise auf diesen Einwand, häufig mit Ausnahmen bei Alkohol oder Drogen. Ob Ihr Tarif das enthält, steht in den AKB.
Mehr dazu im Ratgeber →Besondere Situationen
Wie können Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen?
Fahranfänger starten meist in einer ungünstigen SF-Klasse und zahlen deshalb hohe Beiträge. Möglichkeiten zum Sparen sind die Übertragung schadenfreier Jahre von Eltern oder Großeltern, die Zweitwagenregelung über ein Elternteil, ein Telematik-Tarif oder ein Auto mit niedriger Typklasse. Viele Versicherer berücksichtigen auch das begleitete Fahren ab 17. Welche Option am günstigsten ist, hängt vom Einzelfall ab.
Mehr dazu im Ratgeber →Brauche ich bei Leasing eine Vollkasko?
In den meisten Leasingverträgen ist eine Vollkasko vorgeschrieben, weil das Fahrzeug dem Leasinggeber gehört. Sinnvoll ist zusätzlich eine GAP-Deckung: Sie zahlt bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem noch offenen Leasingbetrag. Prüfen Sie Ihren Leasingvertrag, welche Versicherung und Selbstbeteiligung genau verlangt wird.
Mehr dazu im Ratgeber →Bin ich mit meiner Kfz-Versicherung im Ausland versichert?
Die Kfz-Haftpflicht gilt nach den üblichen AKB in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören. Für viele weitere Länder des Grüne-Karte-Systems brauchen Sie die Internationale Versicherungskarte, die Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer erhalten. Der Kaskoschutz gilt je nach Tarif meist in Europa. Für Unfälle mit ausländischen Gegnern kann ein Auslandsschadenschutz sinnvoll sein.
Mehr dazu im Ratgeber →Wie versichere ich einen Zweitwagen günstig?
Viele Versicherer bieten eine Zweitwagenregelung an, mit der ein weiteres Fahrzeug im Haushalt in eine bessere SF-Klasse eingestuft wird als bei einem normalen Neuvertrag. Voraussetzung ist oft, dass der Erstwagen beim selben Versicherer versichert ist und eine Mindest-SF-Klasse hat. Auch ein Saisonkennzeichen oder ein Wechselkennzeichen kann sich je nach Nutzung lohnen.
Mehr dazu im Ratgeber →Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen lohnt sich für Fahrzeuge, die nur einen Teil des Jahres gefahren werden, etwa Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile. Sie legen einen Zeitraum von zwei bis elf Monaten fest und zahlen Steuer und Versicherung nur für diese Zeit. Außerhalb der Saison besteht meist eine beitragsfreie Ruheversicherung, wenn das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht. Ob eine kurze Saison als volles schadenfreies Jahr zählt, hängt vom Versicherer ab.
Mehr dazu im Ratgeber →Ist die Kfz-Versicherung für ein E-Auto teurer?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, denn der Beitrag hängt wie bei jedem Auto von Typklasse, Regionalklasse, SF-Klasse und weiteren Merkmalen ab. Achten Sie bei E-Autos besonders auf Leistungen rund um den Akku, etwa bei Kurzschluss, Tierbiss oder Diebstahl der Ladekabel und Wallbox. Diese Zusatzleistungen unterscheiden sich je nach Tarif deutlich.
Mehr dazu im Ratgeber →