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Grundlagen der Kfz-Versicherung

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, SF-Klasse, Typ- und Regionalklasse: Alles, was Sie über die Kfz-Versicherung wissen müssen – verständlich erklärt.

Häufige Fragen: Grundlagen

Was kostet eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos. Sie verpflichtet Sie aber in der Regel dazu, das Fahrzeug bei diesem Versicherer zu versichern, sobald Sie damit zulassen. Ab der Zulassung fallen dann die Beiträge für die Versicherung an.

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Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto durch äußere Ereignisse wie Diebstahl, Sturm, Hagel, Brand, Glasbruch, Wildunfall und Marderbiss. Die Vollkasko enthält all das und zahlt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto sowie Vandalismus. Dafür ist sie teurer und hat eine eigene Schadenfreiheitsklasse.

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Zahlt die Kfz-Haftpflicht auch Schäden am eigenen Auto?

Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt je nach Ursache die Teilkasko oder die Vollkasko. Ohne Kasko tragen Sie diese Kosten selbst.

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Welche Kfz-Versicherung ist in Deutschland Pflicht?

Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Jeder Halter eines zugelassenen Kraftfahrzeugs muss sie nach dem Pflichtversicherungsgesetz abschließen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig, werden aber bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen meist vertraglich verlangt.

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Wie viele SF-Klassen gibt es?

Das hängt vom Versicherer ab. Viele Tarife reichen heute von SF 0 über SF ½ und SF 1 bis SF 50, ältere oder einfachere Tarife enden bei SF 35. Zusätzlich gibt es Malusklassen wie SF M (bei manchen Versicherern auch S), in die man nach mehreren Schäden fallen kann.

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Was bedeutet Vollkasko 500 Teilkasko 150?

Die Angabe beschreibt zwei Selbstbeteiligungen in einem Vertrag. Bei Schäden, die nur die Vollkasko abdeckt, etwa einem selbst verschuldeten Unfall, tragen Sie 500 Euro selbst. Bei Teilkasko-Schäden wie Glasbruch, Wildunfall oder Hagel sind es 150 Euro.

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Wird man in der Teilkasko nach einem Schaden hochgestuft?

Nein. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Teilkaskoschaden wie Glasbruch oder Wildunfall wirkt sich deshalb nicht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus. Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schaden aber kündigen oder den Beitrag bei einer allgemeinen Tarifanpassung erhöhen.

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Wie finde ich die Typklasse meines Autos heraus?

Sie benötigen die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, Felder 2.1 und 2.2. Mit diesen Nummern lässt sich die Typklasse beim GDV oder im Tarifrechner abfragen. Ihre aktuelle Einstufung steht außerdem auf Ihrem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung.

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