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Auslandsschutz: Grüne Karte, Mallorca-Police und Unfall im Ausland

Gilt die Kfz-Versicherung im Ausland? Alles zur Grünen Karte, Mallorca-Police, Auslandsschadenschutz und zum richtigen Vorgehen nach einem Unfall.

Redaktion kfz-schutzengel.deAktualisiert: 8 Min. Lesezeit
Paar steht neben seinem blauen Kombi an einem Aussichtspunkt über einem Bergsee
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Kurz gesagt

Die deutsche Kfz-Haftpflicht gilt in allen Ländern der EU und des EWR sowie in weiteren Staaten des Grüne-Karte-Systems. Die Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) ist in der EU nicht mehr Pflicht, wird aber empfohlen und ist in einigen Ländern wie der Türkei, Albanien oder Bosnien-Herzegowina vorgeschrieben. Ergänzend schützen die Mallorca-Police bei Mietwagen im Ausland und der Auslandsschadenschutz bei unverschuldeten Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen.

  • Die Kfz-Haftpflicht gilt europaweit – mit der vereinbarten Deckung oder der höheren Mindestdeckung des Unfalllandes
  • Die Grüne Karte heißt offiziell Internationale Versicherungskarte und darf seit 2020 auch weiß sein
  • Pflicht ist die Karte z. B. in der Türkei, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien
  • Mallorca-Police: stockt die Deckung bei Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau auf
  • Auslandsschadenschutz: der eigene Versicherer reguliert, als wäre der Unfall in Deutschland passiert
  • Zentralruf der Autoversicherer: aus dem Ausland +49 40 300 330 300

Wer mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt oder im Urlaub einen Mietwagen nutzt, sollte wissen, wie weit die Kfz-Versicherung reicht. Die gute Nachricht: Die deutsche Kfz-Haftpflicht gilt in ganz Europa. Lücken entstehen aber bei niedrigen ausländischen Deckungssummen, bei Mietwagen und bei unverschuldeten Unfällen. Dieser Ratgeber erklärt die Grüne Karte, die Mallorca-Police, den Auslandsschadenschutz und das richtige Vorgehen bei einem Unfall im Ausland (Stand: Oktober 2026).

Gilt die Kfz-Versicherung im Ausland?

Ja. Die Kfz-Haftpflicht gilt in allen Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in weiteren Ländern, die dem Grüne-Karte-System angeschlossen sind. Nach den üblichen Versicherungsbedingungen gilt dabei die in Ihrem Vertrag vereinbarte Deckungssumme; schreibt das Unfallland höhere Mindestsummen vor, gelten diese.

Bei der Kasko ist der Geltungsbereich in den Versicherungsbedingungen (AKB) geregelt. Üblich ist Schutz in den geografischen Grenzen Europas, teils auch in weiteren Mittelmeerländern. Außerhalb Europas besteht oft kein Kaskoschutz.

Versicherung Geltungsbereich (üblich) Hinweis
Kfz-Haftpflicht EU, EWR und Länder des Grüne-Karte-Systems Länderliste auf der Internationalen Versicherungskarte
Teilkasko / Vollkasko meist geografisches Europa genaue Regel in den AKB, je nach Versicherer
Schutzbrief meist Europa Leistungen wie Abschleppen, Rücktransport, Mietwagen
Mallorca-Police meist Europa, teils weltweit nur für Mietwagen, je nach Tarif
Auslandsschadenschutz meist Europa optionaler Baustein

Was ist die Grüne Karte und wann ist sie Pflicht?

Die Grüne Karte – offiziell Internationale Versicherungskarte – ist ein standardisierter Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflicht besteht. Sie enthält Fahrzeug- und Versicherungsdaten sowie die Kürzel aller Länder, in denen der Schutz gilt.

Seit Juli 2020 muss die Karte nicht mehr auf grünem Papier gedruckt sein; ein Ausdruck auf weißem Papier ist gültig. Ihr Versicherer stellt sie kostenlos aus.

In welchen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht?

In der EU, im EWR und in einigen weiteren Ländern wie der Schweiz und Serbien gilt das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Dort ist die Karte nicht vorgeschrieben.

In anderen Ländern des Grüne-Karte-Systems müssen Sie die Karte mitführen, etwa in:

  • der Türkei
  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Nordmazedonien

Die Regeln können sich ändern. Prüfen Sie vor der Reise, ob das Länderkürzel auf Ihrer Karte nicht durchgestrichen ist – durchgestrichene Länder sind nicht versichert. Ohne gültigen Nachweis müssen Sie an der Grenze meist eine teure Grenzversicherung abschließen.

Tipp Nehmen Sie die Internationale Versicherungskarte auf jede Auslandsreise mit, auch innerhalb der EU. Nach einem Unfall lassen sich damit Versicherer und Vertragsnummer schnell und eindeutig austauschen.

Was leistet die Mallorca-Police bei Mietwagen?

Die Mallorca-Police ist ein Zusatzschutz zur Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland. Sie schließt die Lücke, wenn die Haftpflichtversicherung des Mietwagens nur die niedrige gesetzliche Mindestdeckung des Urlaubslandes bietet.

So funktioniert sie: Verursachen Sie mit dem Mietwagen einen Unfall, zahlt zuerst die Haftpflicht des Mietwagens. Reicht deren Deckungssumme nicht aus, übernimmt Ihr eigener Versicherer den Rest – bis zur Deckungssumme Ihres deutschen Vertrags.

Wichtige Punkte:

  • In vielen Kfz-Haftpflichttarifen ist die Mallorca-Police bereits enthalten.
  • Sie gilt meist für Mietwagen in Europa, teils weltweit – je nach Tarif.
  • Sie gilt in der Regel nur für Pkw (teils auch Motorräder oder Wohnmobile) bei einem gewerblichen Vermieter.
  • Sie deckt nur Haftpflichtschäden gegenüber Dritten, nicht Schäden am Mietwagen selbst. Dafür brauchen Sie eine Vollkasko des Vermieters, idealerweise ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung.

Achtung Trotz des Namens gilt die Mallorca-Police nicht nur auf Mallorca. Lesen Sie in Ihren Bedingungen nach, in welchen Ländern und für welche Fahrzeugarten sie gilt.

Was ist der Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz ist ein optionaler Baustein für Unfälle im Ausland, die Sie nicht verschuldet haben. Ihr eigener Kfz-Versicherer reguliert Ihren Schaden dann so, als hätte sich der Unfall in Deutschland mit einem deutschen Fahrzeug ereignet.

Warum das wichtig ist: Werden Sie im Ausland von einem dort zugelassenen Fahrzeug geschädigt, gilt grundsätzlich das Recht des Unfalllandes. Je nach Land werden manche Schadenpositionen nicht oder nur teilweise ersetzt – etwa Gutachterkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld in deutscher Höhe. Auch die Mindestdeckungssummen können niedriger sein als in Deutschland.

Der Auslandsschadenschutz:

  • gilt meist in Europa, oft nur bei Unfällen mit einem im Unfallland zugelassenen Fahrzeug,
  • ersetzt den Schaden nach deutschem Recht und in deutscher Höhe,
  • belastet Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht,
  • verschafft dem Versicherer die Möglichkeit, sich das Geld beim Unfallgegner zurückzuholen.

Er ist nicht in allen Tarifen enthalten und kostet meist einen Aufpreis. Für Vielreisende kann er sinnvoll sein.

Baustein Wann greift er? Wer ist geschützt?
Kfz-Haftpflicht Sie schädigen andere mit Ihrem Auto Unfallgegner
Mallorca-Police Sie schädigen andere mit einem Mietwagen im Ausland Unfallgegner (Aufstockung der Deckung)
Auslandsschadenschutz Sie werden im Ausland unverschuldet geschädigt Sie selbst
Vollkasko Schaden am eigenen Auto, auch selbst verschuldet Sie selbst (mit SF-Rückstufung)
Schutzbrief Panne, Unfall, Krankheit auf Reisen Sie selbst, Mitreisende je nach Tarif

Was tun nach einem Unfall im Ausland?

Nach einem Unfall im Ausland gelten im Kern dieselben Regeln wie in Deutschland: sichern, helfen, dokumentieren. Zusätzlich sind Sprachbarrieren und unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Eine ausführliche Checkliste finden Sie im Ratgeber Unfall: was tun?.

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. In vielen Ländern ist eine Warnweste für alle Insassen Pflicht.
  2. Notruf 112 bei Verletzten – er gilt in der ganzen EU.
  3. Polizei rufen, wenn es Verletzte gibt, der Unfallgegner keine Daten herausgibt oder Sie sich nicht einig sind. In einigen Ländern ist die Polizei bei jedem Unfall mit Sachschaden zu rufen.
  4. Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Das Formular ist in allen EU-Sprachen gleich aufgebaut. Nehmen Sie ein Exemplar in deutscher Sprache mit.
  5. Daten aufnehmen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners, Zeugen.
  6. Beweise sichern: Fotos von Fahrzeugen, Unfallstelle und Schäden.
  7. Nichts Unverständliches unterschreiben und kein Schuldanerkenntnis abgeben.
  8. Eigenen Versicherer informieren, siehe Schaden melden.

Achtung Unterschreiben Sie niemals ein Protokoll oder eine Erklärung in einer Sprache, die Sie nicht verstehen. Vermerken Sie im Zweifel auf dem Dokument, dass Sie den Inhalt nicht verstanden haben.

Wie werden Schäden nach einem Unfall in der EU reguliert?

Werden Sie in einem anderen EU- oder EWR-Land von einem dort zugelassenen Fahrzeug geschädigt, müssen Sie sich nicht an den ausländischen Versicherer im Ausland wenden. Jeder Kfz-Versicherer in der EU muss in jedem anderen Mitgliedstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen. Sie können Ihre Ansprüche daher in Deutschland und auf Deutsch geltend machen – die Höhe des Schadenersatzes richtet sich aber in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.

So gehen Sie vor:

  • Den zuständigen Versicherer und dessen Schadenregulierungsbeauftragten ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer – aus Deutschland unter 0800 250 260 0, aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300.
  • Reagiert der Versicherer nicht innerhalb von drei Monaten oder ist kein Beauftragter benannt, können Sie sich an die deutsche Entschädigungsstelle wenden. Diese Aufgabe übernimmt die Verkehrsopferhilfe.

Bei Streitigkeiten mit Ihrem eigenen Versicherer hilft der Versicherungsombudsmann (versicherungsombudsmann.de); bei Ansprüchen gegen ausländische Unfallgegner kann ein im Verkehrsrecht erfahrener Fachanwalt sinnvoll sein.

Was gilt bei einem Unfall außerhalb der EU?

Außerhalb der EU und des EWR gibt es keinen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland. Sie müssen Ihre Ansprüche dann in der Regel direkt beim ausländischen Versicherer und nach dem dort geltenden Recht durchsetzen. Das kann langwierig sein, vor allem wenn Sprache und Rechtssystem fremd sind.

Wichtig ist daher:

  • Grüne Karte mitführen – in vielen Nicht-EU-Ländern ist sie Pflicht und erleichtert den Datenaustausch.
  • Polizei hinzuziehen und auf einem Protokoll bestehen, auch bei kleineren Schäden.
  • Auslandsschadenschutz prüfen: Er gilt je nach Tarif auch in europäischen Ländern außerhalb der EU.
  • Kaskoschutz klären: Gilt Ihre Teil- oder Vollkasko im Reiseland? Außerhalb des geografischen Europas oft nicht.
  • Schutzbrief nutzen: Er organisiert Abschleppen, Pannenhilfe oder Rücktransport, unabhängig von der Schuldfrage.

Beispiel Bei einer Rundreise durch die Türkei fährt Ihnen ein einheimisches Fahrzeug auf. Ohne Auslandsschadenschutz müssen Sie sich an den türkischen Versicherer wenden. Mit Auslandsschadenschutz (sofern er die Türkei einschließt) reguliert Ihr deutscher Versicherer den Schaden nach deutschem Recht. Ob das Land im Geltungsbereich liegt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Worauf sollten Sie bei Mietwagen im Ausland noch achten?

Neben der Mallorca-Police sollten Sie beim Mietwagen vor allem den Schutz für Schäden am Fahrzeug selbst prüfen. Diese deckt die Kfz-Haftpflicht nie ab, auch nicht die Mallorca-Police.

  1. Vollkasko des Vermieters buchen, möglichst ohne oder mit niedriger Selbstbeteiligung.
  2. Ausschlüsse prüfen: Glas, Reifen, Unterboden und Dach sind in manchen Mietverträgen ausgenommen.
  3. Fahrzeug bei Übergabe dokumentieren: Fotos und Video von allen Seiten, vorhandene Schäden im Übergabeprotokoll vermerken.
  4. Zusätzliche Fahrer eintragen lassen – sonst besteht für sie unter Umständen kein Versicherungsschutz.
  5. Tankregelung und Grenzübertritte klären: Manche Vermieter erlauben Fahrten ins Nachbarland nur nach Absprache.

Tipp Buchen Sie den Mietwagen nach Möglichkeit bei einem Anbieter, dessen Vertragsbedingungen Sie vorab auf Deutsch lesen können. So wissen Sie genau, welche Haftpflichtdeckung und welche Selbstbeteiligung gelten.

Welche Unterlagen gehören bei Auslandsreisen ins Auto?

Mit den richtigen Dokumenten sparen Sie sich nach einem Unfall oder bei einer Kontrolle viel Ärger:

  • Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Internationale Versicherungskarte
  • Europäischer Unfallbericht (am besten zweisprachig oder in Deutsch und Landessprache)
  • Vollmacht des Halters, wenn Sie ein fremdes Auto fahren
  • Nummer Ihres Versicherers und Ihres Schutzbriefs
  • Warnwesten, Warndreieck, Verbandskasten – Vorschriften im Reiseland prüfen

Tipp Speichern Sie Ihre Versicherungsnummer, die Notrufnummer Ihres Versicherers und die Nummer des Zentralrufs im Handy. Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihr Tarif Mallorca-Police, Auslandsschadenschutz und Kasko im Reiseland enthält – passende Tarife finden Sie im Tarifrechner.

Fazit

Die deutsche Kfz-Haftpflicht gilt europaweit, die Internationale Versicherungskarte ist in der EU keine Pflicht, aber in Ländern wie der Türkei oder Albanien vorgeschrieben. Für Mietwagen im Ausland ist die Mallorca-Police wichtig, die viele Tarife bereits enthalten. Wer häufig im Ausland fährt, sollte zusätzlich über den Auslandsschadenschutz nachdenken, der unverschuldete Unfälle nach deutschem Recht reguliert. Prüfen Sie vor jeder Reise den Geltungsbereich Ihres Vertrags und nehmen Sie die wichtigsten Unterlagen mit.

Häufige Fragen

Brauche ich in der EU eine Grüne Karte?

Nein. In den Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie einigen weiteren Staaten wie der Schweiz und Serbien gilt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Die Internationale Versicherungskarte erleichtert aber nach einem Unfall den Austausch der Versicherungsdaten und wird daher empfohlen.

Wo bekomme ich die Grüne Karte?

Die Internationale Versicherungskarte stellt Ihr Kfz-Versicherer kostenlos aus, meist auf Anfrage per Online-Kundenkonto, E-Mail oder Telefon. Seit Juli 2020 darf sie auf weißem Papier ausgedruckt werden. Prüfen Sie vor der Reise, dass das Reiseland auf der Karte nicht durchgestrichen ist.

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland. Verursachen Sie mit einem Mietwagen einen Unfall und reicht die Haftpflicht des Mietwagens wegen niedriger Mindestdeckungssummen nicht aus, zahlt Ihr eigener Versicherer die Differenz bis zur Deckungssumme Ihres deutschen Vertrags. In vielen Tarifen ist sie bereits enthalten.

Was ist der Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz ist ein optionaler Baustein, der greift, wenn Sie im Ausland unverschuldet von einem dort zugelassenen Fahrzeug geschädigt werden. Ihr eigener Versicherer reguliert Ihren Schaden dann so, als wäre der Unfall in Deutschland mit einem deutschen Fahrzeug passiert. Ihre SF-Klasse wird dadurch nicht belastet.

Was muss ich nach einem Unfall im Ausland tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten oder Streit die Polizei und füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht aus. Notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten und machen Sie Fotos. Unterschreiben Sie kein Schriftstück in einer Sprache, die Sie nicht verstehen.

Gilt meine Vollkasko auch im Ausland?

In den meisten Tarifen gilt die Kasko in ganz Europa, teils auch in den außereuropäischen Gebieten der Mittelmeeranrainer – der genaue Geltungsbereich steht in den Versicherungsbedingungen. Für Reisen außerhalb Europas sollten Sie vorab beim Versicherer nachfragen.

Wie finde ich die Versicherung des ausländischen Unfallgegners?

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt anhand des Kennzeichens die zuständige Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland. Aus dem Ausland erreichen Sie ihn unter +49 40 300 330 300, aus Deutschland unter 0800 250 260 0. Bei Unfällen innerhalb der EU können Sie Ihre Ansprüche dann in der Regel in Deutschland und auf Deutsch geltend machen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Redaktion kfz-schutzengel.de sorgfältig recherchiert (Stand: 29. Oktober 2026). Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif – maßgeblich sind immer die Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Der Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung.

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