Kurz gesagt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Schäden am eigenen Auto und eigene Verletzungen des Fahrers zahlt sie nicht – dafür braucht es eine Kasko- bzw. Fahrerschutzversicherung.
- Gesetzliche Pflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Mindestdeckung: 7,5 Mio. € Personen-, 1,3 Mio. € Sach-, 50.000 € reine Vermögensschäden
- Geschädigte können ihre Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen (§ 115 VVG)
- Kein Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug
- Regress bei Obliegenheitsverletzungen meist auf 2.500 bzw. 5.000 Euro begrenzt
Inhalt (11 Abschnitte)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der einzige Teil der Autoversicherung, den der Gesetzgeber vorschreibt. Sie schützt andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – und Sie selbst vor Forderungen, die Ihr Vermögen leicht übersteigen könnten. Dieser Ratgeber erklärt, was die Kfz-Haftpflicht zahlt, wo ihre Grenzen liegen und worauf Sie beim Tarif achten sollten.
Stand: Oktober 2026.
Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Schäden bezahlt, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs anderen Personen entstehen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab und prüft außerdem, ob Forderungen gegen Sie überhaupt berechtigt sind.
Haftpflicht bedeutet: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Im Straßenverkehr gilt dabei eine besonders strenge Regel. Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) grundsätzlich schon für die sogenannte Betriebsgefahr seines Fahrzeugs – also auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, sofern kein Ausschlussgrund wie höhere Gewalt vorliegt. Der Fahrer haftet nach § 18 StVG zusätzlich, wenn er den Unfall verschuldet hat. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt diese Ansprüche für Halter, Eigentümer und Fahrer.
Eine Besonderheit ist der Direktanspruch nach § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Geschädigte können ihre Forderung direkt beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend machen. Sie müssen sich nicht erst an den Fahrer oder Halter wenden.
Ist die Kfz-Haftpflicht Pflicht?
Ja. Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.
Ohne Versicherungsnachweis lässt die Zulassungsstelle kein Fahrzeug zu. Den Nachweis erbringen Sie mit der eVB-Nummer. Endet der Versicherungsschutz – zum Beispiel weil der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde oder der Vertrag gekündigt ist, ohne dass ein neuer besteht –, informiert der Versicherer die Zulassungsbehörde. Diese kann das Fahrzeug dann zwangsweise außer Betrieb setzen.
Achtung Das Gebrauchen eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung ist nach § 6 PflVG verboten und nach § 30 PflVG strafbar. Bei Vorsatz drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Das Fahrzeug kann zudem eingezogen werden.
Für Fahrzeuge, die nur auf Privatgelände bewegt werden und nicht zugelassen sind, gilt die Versicherungspflicht nach dem PflVG nicht. Sobald das Fahrzeug öffentliche Straßen nutzt, ist sie zwingend.
Was zahlt die Kfz-Haftpflicht?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs entstehen. Dazu kommt die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.
Personenschäden
Verletzt oder tötet ein Unfall Menschen, übernimmt die Kfz-Haftpflicht unter anderem:
- Behandlungs-, Krankenhaus- und Rehakosten (soweit nicht bereits Sozialversicherungsträger zahlen, die sich das Geld dann vom Versicherer zurückholen)
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
- Renten, etwa bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
- Unterhaltsleistungen für Hinterbliebene und Beerdigungskosten
Auch die Insassen Ihres eigenen Fahrzeugs sind Dritte im Sinne der Haftpflicht – also auch Partner, Kinder oder Freunde auf dem Beifahrersitz.
Sachschäden
Typische Sachschäden sind die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, die Kosten eines Sachverständigengutachtens, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall sowie Schäden an fremdem Eigentum wie Zäunen, Ampeln oder Hauswänden.
Vermögensschäden
Reine Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen. Ein Beispiel: Ein Unfall blockiert eine Zufahrt, und ein Unternehmen kann deshalb nicht beliefert werden. Solche Fälle sind seltener, sind aber ebenfalls mitversichert.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die Kfz-Haftpflicht ist auch ein „passiver Rechtsschutz“: Der Versicherer prüft die Forderung und wehrt sie ab, wenn sie unbegründet oder zu hoch ist. Kommt es zum Prozess, führt er ihn in der Regel und trägt die Kosten.
Wie hoch sind die Mindestdeckungssummen?
Der Gesetzgeber schreibt feste Mindestsummen pro Schadenfall vor. Laut Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG gelten:
| Schadenart | Gesetzliche Mindestdeckung je Schadenfall |
|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Mio. Euro |
| Sachschäden | 1,3 Mio. Euro |
| Reine Vermögensschäden | 50.000 Euro |
Bei Unfällen mit mehreren schwer verletzten Personen oder lebenslangen Pflegekosten können diese Beträge überschritten werden. Was über die Deckungssumme hinausgeht, muss der Verursacher selbst bezahlen.
Viele Tarife bieten daher höhere Deckungen an, oft als pauschale Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen. Für Personenschäden gibt es dabei häufig eine zusätzliche Grenze je verletzter Person. Prüfen Sie im Angebot beide Werte.
Tipp Der Beitragsunterschied zwischen Mindestdeckung und hoher Pauschaldeckung ist bei vielen Versicherern gering. Ein Tarif nur mit gesetzlicher Mindestdeckung ist selten die bessere Wahl.
Was zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt keine Schäden am eigenen Fahrzeug und keine eigenen Verletzungen des Fahrers, wenn dieser den Unfall selbst verursacht hat. Auch vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht gedeckt.
Die wichtigsten Grenzen im Überblick:
| Schaden | Zahlt die Kfz-Haftpflicht? | Wer stattdessen zahlt |
|---|---|---|
| Schaden am gegnerischen Auto | Ja | – |
| Verletzte Insassen im eigenen Auto | Ja | – |
| Schaden am eigenen Auto nach selbst verschuldetem Unfall | Nein | Vollkasko |
| Diebstahl, Hagel, Glasbruch am eigenen Auto | Nein | Teilkasko |
| Eigene Verletzungen des Fahrers bei Eigenverschulden | Nein | Fahrerschutzversicherung, ggf. private Unfallversicherung |
| Vorsätzlich herbeigeführte Schäden | Nein | Verursacher selbst |
| Schäden zwischen zwei Fahrzeugen desselben Halters | Je nach Fall eingeschränkt | Ggf. Vollkasko |
| Ladung und mitgeführte Sachen des Fahrers | In der Regel nein | Ggf. Hausrat- oder Kaskoversicherung |
Die Bedingungen schließen außerdem bestimmte Nutzungen aus, etwa die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen. Bei behördlich genehmigten Motorsportveranstaltungen gelten Sonderregeln.
Beispiel Sie verursachen auf einer Landstraße einen Auffahrunfall. Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Reparatur des vorderen Autos und das Schmerzensgeld des Fahrers. Die Reparatur Ihres eigenen Wagens müssen Sie selbst tragen – es sei denn, Sie haben eine Vollkasko.
Für die eigenen Verletzungen als Fahrer bieten viele Versicherer einen Fahrerschutz als Zusatzbaustein an.
Wann nimmt der Versicherer Sie in Regress?
Regress bedeutet, dass die Kfz-Haftpflicht dem Geschädigten zwar zahlt, sich das Geld aber anschließend teilweise von Ihnen zurückholt. Das kann passieren, wenn Sie vertragliche Pflichten, sogenannte Obliegenheiten, verletzt haben.
Für die Kfz-Haftpflicht begrenzt die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) die Höhe dieses Rückgriffs:
| Art der Pflichtverletzung | Beispiele | Regress in der Regel bis zu |
|---|---|---|
| Vor dem Schadenfall (§ 5 KfzPflVV) | Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck | 5.000 Euro |
| Nach dem Schadenfall (§ 6 KfzPflVV) | Unfallflucht, falsche Angaben, verspätete oder unterlassene Schadenmeldung | 2.500 Euro |
| Nach dem Schadenfall, besonders schwerwiegend und vorsätzlich (§ 6 Abs. 3 KfzPflVV) | Unfallflucht bei Personen- oder erheblichem Sachschaden, bewusste Täuschung des Versicherers | 5.000 Euro |
Bei grob fahrlässigen Verstößen nach dem Schadenfall entfällt der Regress, wenn der Verstoß weder die Feststellung des Schadens noch dessen Umfang beeinflusst hat. Kommen mehrere Verstöße zusammen, können sich die Beträge addieren. Für Personen, die ein Fahrzeug durch eine Straftat erlangt haben – etwa durch Diebstahl –, gilt die Begrenzung nicht.
Achtung Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist der Versicherer grundsätzlich leistungsfrei. Die Begrenzung auf wenige tausend Euro gilt dann nicht. Für die Opfer springt in solchen und anderen Sonderfällen, etwa bei Unfallflucht des Verursachers, der Verein Verkehrsopferhilfe e. V. ein.
Wie wirkt sich ein Haftpflichtschaden auf den Beitrag aus?
Nach einem regulierten Haftpflichtschaden werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und zahlen ab dem nächsten Versicherungsjahr einen höheren Beitrag. Die Haftpflicht hat eine eigene SF-Klasse, unabhängig von der Vollkasko.
Wie stark die Rückstufung ausfällt, legt die Rückstufungstabelle Ihres Versicherers fest. Bei hohen SF-Klassen fällt der Sprung oft größer aus als bei niedrigen. Alle Details erklärt der Ratgeber Schadenfreiheitsklasse.
Bei kleinen Schäden kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu tragen. Viele Versicherer bieten an, einen bereits regulierten Haftpflichtschaden innerhalb einer im Vertrag genannten Frist zurückzukaufen. Dann gilt der Schaden als nicht eingetreten und die Rückstufung entfällt. Wie Sie das durchrechnen, zeigt der Artikel Schaden selbst zahlen.
Beispiel Beispielrechnung, Werte fiktiv: Ein Parkrempler kostet den Versicherer 900 Euro. Die Rückstufung würde Sie über die nächsten Jahre zusammengerechnet angenommen 1.200 Euro Mehrbeitrag kosten. Dann ist der Rückkauf für 900 Euro die günstigere Lösung.
Wovon hängt der Haftpflichtbeitrag ab?
Der Haftpflichtbeitrag hängt hauptsächlich von SF-Klasse, Typklasse, Regionalklasse, Fahrerkreis und Fahrleistung ab. Diese Merkmale beschreiben, wie hoch das Risiko ist, dass mit Ihrem Fahrzeug ein Schaden bei anderen entsteht.
- SF-Klasse: je mehr schadenfreie Jahre, desto günstiger.
- Typklasse Haftpflicht (10 bis 25): zeigt die Schadenbilanz des Fahrzeugmodells in der Haftpflicht. Der GDV berechnet sie jährlich neu.
- Regionalklasse Haftpflicht (1 bis 12): spiegelt die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks wider.
- Fahrerkreis und Alter: junge Fahrer erhöhen das Risiko statistisch und damit den Beitrag.
- Kilometerleistung: wer mehr fährt, hat ein höheres Unfallrisiko.
Weitere Merkmale wie Garage, Zahlweise oder Wohneigentum gewichten die Versicherer unterschiedlich. Mehr dazu unter Typklasse und Regionalklasse und Beitragsberechnung.
Wann reicht die Kfz-Haftpflicht allein?
Die Kfz-Haftpflicht allein reicht meist für ältere Autos mit geringem Restwert, deren Verlust Sie verkraften könnten. Für alle anderen Fahrzeuge ist zumindest eine Teilkasko eine Überlegung wert.
Gute Gründe für eine reine Haftpflicht:
- Das Auto ist nur noch wenig wert, und Reparaturen würden sich ohnehin kaum lohnen.
- Sie könnten den Verlust des Fahrzeugs aus eigenen Mitteln ersetzen.
- Die Kasko-Mehrkosten liegen im Verhältnis zum Fahrzeugwert hoch.
Gründe für eine Kasko zusätzlich:
- Neuwagen, junger Gebrauchter oder hoher Wiederbeschaffungswert
- Leasing oder Finanzierung (Vollkasko meist vertraglich vorgeschrieben)
- Abstellen auf der Straße in einer Region mit vielen Diebstählen oder häufigem Wildwechsel
- Wenig finanzieller Puffer für einen Totalschaden
Eine strukturierte Gegenüberstellung finden Sie im Vergleich Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Eine schnelle Einschätzung bietet unser Versicherungs-Check.
Worauf sollten Sie bei einem Kfz-Haftpflicht-Tarif achten?
Achten Sie neben dem Preis vor allem auf die Deckungssumme, die Leistungen im Ausland und sinnvolle Zusatzbausteine. Die gesetzlichen Mindestleistungen sind bei allen Anbietern gleich, die Extras nicht.
Checkliste für den Tarifvergleich:
- Deckungssumme: Pauschale Deckung deutlich über dem gesetzlichen Minimum, mit ausreichender Grenze je verletzter Person.
- Mallorca-Police: Erhöht beim Mietwagen im Ausland die Deckung auf das deutsche Niveau – in manchen Ländern gelten niedrigere Mindestsummen.
- Auslandsgeltung: Welche Länder sind abgedeckt? Mehr dazu unter Auslandsschutz und Grüne Karte.
- Rabattschutz: Verhindert je nach Tarif die Rückstufung bei einem Schaden pro Jahr, siehe Rabattschutz.
- Fahrerkreis: Passen die eingetragenen Fahrer zur tatsächlichen Nutzung?
- Zusatzbausteine: Schutzbrief und Fahrerschutz sind oft günstig zu ergänzen.
Tipp Vergleichen Sie Tarife mit identischen Angaben. Schon kleine Unterschiede bei Fahrerkreis oder Kilometern verzerren den Preisvergleich.
Fazit
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und der wichtigste Baustein jeder Autoversicherung, denn Personenschäden können schnell Millionen kosten. Sie zahlt die Schäden anderer, nicht aber Schäden an Ihrem eigenen Auto oder Ihre eigenen Verletzungen als Unfallverursacher. Achten Sie auf eine hohe pauschale Deckungssumme und sinnvolle Extras wie die Mallorca-Police. Ob zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt vom Wert Ihres Autos ab – passende Tarife finden Sie im Tarifrechner.
Häufige Fragen
Zahlt die Kfz-Haftpflicht auch Schäden am eigenen Auto?
Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt je nach Ursache die Teilkasko oder die Vollkasko. Ohne Kasko tragen Sie diese Kosten selbst.
Sind Beifahrer über die Kfz-Haftpflicht versichert?
Ja. Verletzte Insassen, auch Familienangehörige und Partner, haben Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs, in dem sie saßen. Nicht abgedeckt sind die eigenen Verletzungen des Fahrers, wenn er den Unfall selbst verursacht hat. Dafür gibt es die Fahrerschutzversicherung.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht sein?
Gesetzlich vorgeschrieben sind 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,3 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Bei schweren Personenschäden kann das knapp werden. Sinnvoll ist daher eine deutlich höhere pauschale Deckungssumme, die in vielen Tarifen ohnehin Standard ist.
Reicht eine reine Haftpflichtversicherung fürs Auto?
Für ältere Autos mit geringem Restwert reicht die Haftpflicht oft aus, wenn Sie Schäden am eigenen Wagen selbst tragen können. Bei neueren oder wertvollen Fahrzeugen sowie bei Leasing und Finanzierung ist zusätzlich eine Kasko sinnvoll oder vorgeschrieben.
Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss mit der Haftpflicht?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallopfer den Schaden trotzdem. Anschließend kann der Versicherer Sie als Fahrer in Regress nehmen, also Geld zurückfordern. Bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Schadenfall wie Fahren unter Alkohol ist dieser Regress nach § 5 KfzPflVV in der Regel auf 5.000 Euro begrenzt.
Gilt die Kfz-Haftpflicht auch im Ausland?
Ja, die Kfz-Haftpflicht gilt in allen EU-Staaten und in weiteren europäischen Ländern. Welche Länder genau abgedeckt sind, steht im Vertrag und auf der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte). Bei Mietwagen im Ausland kann eine Zusatzdeckung sinnvoll sein, weil dort teils niedrigere Mindestsummen gelten.
Kann ich eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht vereinbaren?
In der Kfz-Haftpflicht ist eine Selbstbeteiligung unüblich, die meisten Tarife sehen keine vor. Eine Selbstbeteiligung wählen Sie typischerweise nur in der Teilkasko und der Vollkasko.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Redaktion kfz-schutzengel.de sorgfältig recherchiert (Stand: 29. Oktober 2026). Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif – maßgeblich sind immer die Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Der Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung.
