Kurz gesagt
Die Vollkasko ist die umfassendste Kfz-Versicherung für das eigene Auto. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und zahlt zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch bei eigenem Verschulden, sowie Vandalismus. Sie lohnt sich vor allem für Neuwagen, junge Gebrauchte und geleaste oder finanzierte Autos und hat – anders als die Teilkasko – eine eigene Schadenfreiheitsklasse.
- Vollkasko = Teilkasko + eigene Unfallschäden + Vandalismus
- Eigene SF-Klasse: Schäden führen zur Rückstufung
- Übliche Selbstbeteiligung: 300 oder 500 Euro
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung je nach Tarif in den ersten Monaten nach Erstzulassung bzw. Kauf
- Bei Leasing und Finanzierung meist vertraglich vorgeschrieben
Inhalt (8 Abschnitte)
Die Vollkasko ist der Rundumschutz für Ihr eigenes Auto. Sie zahlt nicht nur bei Diebstahl, Hagel oder Wildunfall, sondern auch dann, wenn Sie selbst einen Unfall bauen oder Unbekannte Ihren Lack zerkratzen. Dieser Ratgeber erklärt, was die Vollkasko leistet, welche Extras wie die Neupreisentschädigung wichtig sind, wann die Vollkasko nicht zahlt und für welche Autos sie sich lohnt.
Stand: Oktober 2026.
Was ist eine Vollkasko?
Die Vollkasko ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung, die alle Leistungen der Teilkasko umfasst und zusätzlich Unfallschäden am eigenen Auto sowie Vandalismus abdeckt. Sie wird immer zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht abgeschlossen.
In der Praxis spricht man von einem „Vollkasko-Vertrag“, der aus drei Teilen besteht: der Haftpflicht für Schäden anderer, dem Teilkasko-Anteil für Ereignisse wie Diebstahl oder Unwetter und dem Vollkasko-Anteil für eigene Unfallschäden und Vandalismus. Für die Abrechnung eines Schadens ist wichtig, in welchen Teil er fällt – denn nur echte Vollkaskoschäden wirken sich auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus.
Was zahlt die Vollkasko?
Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfälle – auch bei eigenem Verschulden –, durch Vandalismus sowie alle Schäden, die auch die Teilkasko abdeckt. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Leistungen.
| Leistungsbereich | Beispiele | In Teilkasko enthalten? |
|---|---|---|
| Selbst verschuldeter Unfall | Auffahrunfall, Abkommen von der Fahrbahn, Parkrempler | Nein |
| Unfall mit unbekanntem Verursacher | Fahrerflucht auf dem Parkplatz | Nein |
| Vandalismus | Zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel, zerstochene Reifen | Nein (außer Glas) |
| Diebstahl und Raub | Verlust des Fahrzeugs oder fest verbauter Teile | Ja |
| Brand, Explosion, Kurzschluss | Fahrzeugbrand, Kabelbrand | Ja |
| Naturgefahren | Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung | Ja |
| Glasbruch | Steinschlag in der Windschutzscheibe | Ja |
| Wildunfall | Zusammenstoß mit Reh oder Wildschwein | Ja |
| Marderbiss | Zerbissene Kabel und Schläuche | Ja |
Ausweichschäden – etwa wenn Sie einem Reh ausweichen und dabei gegen einen Baum fahren, ohne das Tier zu berühren – sind über die Vollkasko als Unfallschaden abgedeckt. In der Teilkasko wäre das nur unter engen Voraussetzungen der Fall.
Beispiel Sie rutschen bei Glätte von der Straße und beschädigen Front und Kotflügel. Die Reparatur kostet 4.000 Euro. Bei 500 Euro Selbstbeteiligung zahlt die Vollkasko 3.500 Euro. Im folgenden Jahr werden Sie in der Vollkasko zurückgestuft.
Welche Extras sind in der Vollkasko wichtig?
Neben den Grundleistungen unterscheiden sich Vollkasko-Tarife vor allem bei Zusatzleistungen. Die wichtigsten sind Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung, der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit und die GAP-Deckung bei Leasing.
Neupreisentschädigung
Die Neupreisentschädigung bedeutet: Wird ein neues Auto innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung zerstört, gestohlen oder erleidet es einen Totalschaden, zahlt die Versicherung den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts. Der Wiederbeschaffungswert eines Neuwagens sinkt schon im ersten Jahr spürbar – die Neupreisentschädigung schließt diese Lücke.
Wichtige Punkte, die je nach Versicherer abweichen:
- Frist: typischerweise zwischen sechs und 24 Monaten ab Erstzulassung.
- Voraussetzung: Häufig muss der Versicherungsnehmer das Fahrzeug als Neuwagen erworben haben.
- Neupreis: Gemeint ist meist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis bzw. der Listenpreis am Schadentag abzüglich üblicher Rabatte.
- Reparaturschäden: In vielen Tarifen gilt die Neupreisentschädigung auch, wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Anteil des Neupreises übersteigen.
Kaufpreisentschädigung
Die Kaufpreisentschädigung ist das Gegenstück für Gebrauchtwagen. Bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Monaten nach dem Kauf zahlt die Vollkasko den gezahlten Kaufpreis statt des aktuellen Wiederbeschaffungswerts. Die Frist ist je nach Tarif unterschiedlich lang, oft deutlich kürzer als bei der Neupreisentschädigung. Nicht alle Versicherer bieten diesen Baustein an.
| Leistung | Für wen | Was gezahlt wird | Übliche Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Neupreisentschädigung | Neuwagen | Neupreis statt Wiederbeschaffungswert | Frist ab Erstzulassung, je nach Tarif etwa 6 bis 24 Monate |
| Kaufpreisentschädigung | Gebrauchtwagen | Kaufpreis statt Wiederbeschaffungswert | Frist ab Kauf, je nach Tarif |
| Wiederbeschaffungswert (Standard) | Alle Fahrzeuge | Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs abzüglich Restwert | Gilt nach Ablauf der Fristen |
Tipp Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, achten Sie besonders auf die Dauer der Neupreisentschädigung. Ein längerer Zeitraum kann im Totalschadenfall einen großen Unterschied machen.
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Nach § 81 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Typische Beispiele sind das Überfahren einer roten Ampel oder Ablenkung durch das Handy am Steuer. Viele Vollkasko-Tarife verzichten auf diesen Einwand. Ausgenommen sind dabei meist Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und häufig auch Diebstahl. Mehr dazu unter Grobe Fahrlässigkeit.
GAP-Deckung bei Leasing und Finanzierung
Bei geleasten oder finanzierten Autos kann nach einem Totalschaden die Restforderung höher sein als der Wiederbeschaffungswert, den die Vollkasko zahlt. Die GAP-Deckung übernimmt diese Differenz. Details im Ratgeber Leasing, Finanzierung und GAP-Deckung.
Weitere nützliche Bausteine
- Rabattschutz: verhindert je nach Tarif die Rückstufung bei einem Schaden pro Jahr, siehe Rabattschutz.
- Werkstattbindung: günstigerer Beitrag, Reparatur in einer Partnerwerkstatt, siehe Werkstattbindung.
- Erweiterte Wildschäden und Marder-Folgeschäden: wichtig bei Vielfahrern auf dem Land.
- Akku-Schutz bei E-Autos: siehe E-Auto-Versicherung.
Wann zahlt die Vollkasko nicht?
Die Vollkasko zahlt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden, bei Verschleiß- und Betriebsschäden und bei bestimmten ausgeschlossenen Nutzungen. Bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol und Obliegenheitsverletzungen kann die Leistung gekürzt werden oder ganz entfallen.
Die wichtigsten Ausschlüsse und Einschränkungen:
- Vorsatz: Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, erhält keine Leistung.
- Verschleiß und Betriebsschäden: zum Beispiel ein Motorschaden durch Ölmangel, Bremsverschleiß oder Rost. Auch reine Bruchschäden ohne äußere Einwirkung gehören dazu.
- Rennen: Schäden bei nicht genehmigten Fahrveranstaltungen mit dem Ziel einer Höchstgeschwindigkeit sind ausgeschlossen.
- Alkohol und Drogen: Auch wenn der Tarif auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet, gilt das meist nicht für Rauschfahrten. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit droht die vollständige Leistungsfreiheit.
- Obliegenheitsverletzungen: Unfallflucht, falsche Angaben oder eine stark verspätete Schadenmeldung können zur Kürzung führen.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Der Versicherer kann leistungsfrei sein.
- Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie: in allen Tarifen ausgeschlossen.
Achtung Entfernen Sie sich nach einem Unfall nie unerlaubt vom Unfallort – auch nicht, wenn am fremden Eigentum, etwa einem Zaun, nur ein kleiner Kratzer entstanden ist. Unfallflucht ist eine Straftat und gefährdet zugleich Ihren Vollkaskoschutz.
Bei Streit mit dem Versicherer über eine Kürzung können Sie sich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann (versicherungsombudsmann.de) wenden oder sich bei einer Verbraucherzentrale bzw. einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen.
Wie wirkt sich ein Vollkaskoschaden auf die SF-Klasse aus?
Ein regulierter Vollkaskoschaden führt zur Rückstufung in der Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse. Die Vollkasko hat eine eigene SF-Klasse, getrennt von der Haftpflicht – sie kann also niedriger oder höher sein.
Nicht jeder Schaden in einem Vollkasko-Vertrag führt zur Rückstufung. Teilkaskoschäden wie Glasbruch, Hagel, Diebstahl oder ein Wildunfall mit Haarwild werden über den Teilkasko-Anteil abgerechnet und bleiben ohne Folgen für die SF-Klasse.
| Schaden | Abgerechnet über | Rückstufung? |
|---|---|---|
| Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Auto | Vollkasko | Ja (Vollkasko-SF) |
| Selbst verschuldeter Unfall, Schaden beim Gegner | Kfz-Haftpflicht | Ja (Haftpflicht-SF) |
| Vandalismus | Vollkasko | Ja (Vollkasko-SF) |
| Hagel, Sturm, Glasbruch | Teilkasko-Anteil | Nein |
| Wildunfall mit Zusammenstoß | Teilkasko-Anteil | Nein |
| Unverschuldeter Unfall, Gegner zahlt | Haftpflicht des Gegners | Nein |
Wie weit Sie zurückgestuft werden, steht in der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers. Alle Details im Ratgeber Schadenfreiheitsklasse. Bei kleineren Schäden kann es sich rechnen, den Schaden selbst zu bezahlen – siehe Schaden selbst zahlen.
Beispiel Beispielrechnung, Werte fiktiv: Ein Parkschaden am eigenen Auto kostet 1.100 Euro, die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro. Die Vollkasko würde also 600 Euro zahlen. Führt die Rückstufung in den nächsten Jahren angenommen zu 750 Euro Mehrbeitrag, ist es günstiger, die 1.100 Euro selbst zu tragen.
Was kostet eine Vollkasko?
Die Vollkasko ist der teuerste Baustein der Kfz-Versicherung. Ihr Beitrag hängt vor allem von der Vollkasko-SF-Klasse, der Typklasse, der Regionalklasse, dem Fahrerkreis und der Selbstbeteiligung ab.
- SF-Klasse Vollkasko: je mehr schadenfreie Jahre, desto günstiger.
- Typklasse Vollkasko (10 bis 34): zeigt, wie häufig und teuer ein Modell in der Vollkasko Schäden verursacht, etwa durch teure Ersatzteile.
- Regionalklasse Vollkasko (1 bis 9): bewertet den Zulassungsbezirk.
- Selbstbeteiligung: üblich sind 300 oder 500 Euro; höhere Werte senken den Beitrag.
- Fahrerkreis, Alter, Kilometer, Abstellort: je nach Versicherer unterschiedlich gewichtet.
Typ- und Regionalklassen berechnet der GDV jährlich neu, mehr dazu unter Typklasse und Regionalklasse. Was Ihre Vollkasko konkret kostet, zeigt der Tarifrechner.
Tipp Wählen Sie die Selbstbeteiligung so, dass Sie diesen Betrag jederzeit zahlen könnten. Eine Selbstbeteiligung von 500 statt 300 Euro senkt bei vielen Versicherern den Beitrag spürbar, bedeutet im Schadenfall aber eine höhere Eigenleistung. Mehr im Ratgeber Selbstbeteiligung.
Wann lohnt sich die Vollkasko?
Die Vollkasko lohnt sich vor allem, wenn ein selbst verschuldeter Totalschaden Sie finanziell hart treffen würde. Das ist typischerweise bei Neuwagen, jungen Gebrauchten, hochwertigen Fahrzeugen sowie bei Leasing und Finanzierung der Fall.
| Situation | Vollkasko sinnvoll? | Begründung |
|---|---|---|
| Neuwagen in den ersten Jahren | Ja, in der Regel | Hoher Wert, Neupreisentschädigung möglich |
| Leasing oder Finanzierung | Meist vertraglich Pflicht | Fahrzeug gehört Leasinggeber oder Bank |
| Junger Gebrauchter mit hohem Wert | Häufig ja | Eigenschäden wären teuer |
| Fahranfänger mit teurem Auto | Prüfen | Höheres Unfallrisiko, aber hoher Beitrag in SF 0 |
| Auto älter als etwa fünf bis sieben Jahre | Oft nicht mehr | Mehrbeitrag steht in ungünstigem Verhältnis zum Wert |
| Kein finanzieller Puffer für ein Ersatzauto | Eher ja | Schutz vor existenziellen Kosten |
Ein einfacher Prüfschritt: Vergleichen Sie jedes Jahr den Mehrbeitrag der Vollkasko gegenüber der Teilkasko mit dem aktuellen Wert Ihres Autos. Sinkt der Fahrzeugwert so weit, dass Sie einen Totalschaden verkraften könnten, ist der Wechsel in die Teilkasko eine Überlegung wert. Den Wechsel des Kasko-Umfangs können Sie meist zur nächsten Hauptfälligkeit vereinbaren, bei vielen Versicherern auch unterjährig.
Tipp Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechselt, verliert seine Vollkasko-SF-Klasse nicht sofort. Viele Versicherer speichern sie für eine gewisse Zeit, sodass Sie bei einem späteren Neuwagen darauf zurückgreifen können. Fragen Sie vorher nach.
Eine strukturierte Entscheidungshilfe finden Sie im Vergleich Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko und im Versicherungs-Check.
Fazit
Die Vollkasko ist der umfassendste Schutz für Ihr eigenes Auto und zahlt auch dann, wenn Sie selbst einen Unfall verursachen oder Ihr Wagen mutwillig beschädigt wird. Für Neuwagen, junge Gebrauchte sowie Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge ist sie in der Regel die richtige Wahl. Achten Sie im Tarif besonders auf die Dauer der Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung und den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Prüfen Sie jährlich, ob sich die Vollkasko noch lohnt, und vergleichen Sie Angebote im Tarifrechner.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine Vollkasko?
Eine Vollkasko lohnt sich vor allem für Neuwagen, junge Gebrauchtwagen und hochwertige Fahrzeuge, bei denen ein selbst verschuldeter Unfall teuer würde. Bei geleasten oder finanzierten Autos ist sie meist ohnehin vorgeschrieben. Viele Halter wechseln nach einigen Jahren in die Teilkasko, wenn der Fahrzeugwert deutlich gesunken ist.
Zahlt die Vollkasko, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?
Ja. Genau das ist der wichtigste Unterschied zur Teilkasko: Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Auto auch dann, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Sie tragen dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung, und Ihre Vollkasko-SF-Klasse wird zurückgestuft, wenn Sie den Schaden nicht selbst bezahlen.
Wann zahlt die Vollkasko nicht?
Die Vollkasko zahlt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden, bei Verschleiß und Betriebsschäden sowie bei nicht genehmigten Rennen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Tarif nicht darauf verzichtet. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drohen erhebliche Kürzungen bis hin zum vollständigen Leistungsausschluss.
Was ist eine Neupreisentschädigung?
Bei der Neupreisentschädigung zahlt die Vollkasko bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl eines neuen Autos den Neupreis statt des niedrigeren Wiederbeschaffungswerts. Das gilt nur innerhalb einer Frist nach der Erstzulassung, die je nach Tarif etwa zwischen sechs und 24 Monaten liegen kann. Die Bedingungen, zum Beispiel ob das Auto beim Erwerb neu sein muss, unterscheiden sich je nach Versicherer.
Wird man in der Vollkasko nach einem Wildunfall hochgestuft?
Nein, wenn es sich um einen Teilkaskoschaden handelt. Ein Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch oder Hagel wird auch bei bestehender Vollkasko über den Teilkasko-Anteil abgerechnet und führt nicht zur Rückstufung. Hochgestuft wird nur bei echten Vollkaskoschäden wie einem selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus.
Wie lange sollte man ein Auto vollkasko versichern?
Eine feste Regel gibt es nicht. Häufig wird die Vollkasko in den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Neuwagenkauf als sinnvoll angesehen. Danach lohnt es sich, Mehrbeitrag und Fahrzeugwert jedes Jahr zu vergleichen und gegebenenfalls in die Teilkasko zu wechseln.
Zahlt die Vollkasko bei einem Unfall mit Fahrerflucht des Gegners?
Ja. Ist der Unfallverursacher unbekannt, zum Beispiel bei einem Parkrempler mit Fahrerflucht, können Sie den Schaden über Ihre Vollkasko abrechnen. Dann gilt Ihre Selbstbeteiligung, und die Vollkasko-SF-Klasse wird zurückgestuft. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Redaktion kfz-schutzengel.de sorgfältig recherchiert (Stand: 29. Oktober 2026). Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif – maßgeblich sind immer die Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Der Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung.
