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Teilkasko: Was sie zahlt, was sie kostet und für wen sie sich lohnt

Was zahlt die Teilkasko? Alle Leistungen von Diebstahl bis Wildunfall, typische Selbstbeteiligung, für welche Autos sie sich lohnt und worauf es ankommt.

Redaktion kfz-schutzengel.deAktualisiert: 8 Min. Lesezeit
Dunkelblauer Kombi auf einer Landstraße vor hügeliger, sonniger Landschaft
KI-Bild

Kurz gesagt

Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht. Sie zahlt Schäden am eigenen Auto, die nicht durch einen Unfall entstehen – etwa Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand und Zusammenstöße mit Tieren. Sie lohnt sich meist für Autos, die älter als drei bis fünf Jahre, aber noch einige tausend Euro wert sind.

  • Freiwillig – Pflicht ist nur die Haftpflicht
  • Schäden in der Teilkasko verschlechtern die SF-Klasse nicht
  • Übliche Selbstbeteiligung: 150 Euro
  • Wildunfälle mit Haarwild sind Standard, Tiere aller Art je nach Tarif
  • Selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus zahlt nur die Vollkasko

Die Teilkasko ist für viele Autofahrer der goldene Mittelweg zwischen reiner Haftpflicht und teurer Vollkasko. Sie schützt Ihr eigenes Auto vor Risiken, auf die Sie kaum Einfluss haben: Diebstahl, Unwetter, Glasbruch, Wildunfälle. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die Teilkasko genau zahlt, wo ihre Grenzen liegen und für welche Fahrzeuge sie sich lohnt.

Stand: Oktober 2026.

Was ist eine Teilkasko?

Die Teilkasko ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung, die bestimmte Schäden am eigenen Auto bezahlt, die nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Sie wird zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht abgeschlossen.

„Kasko“ bezeichnet in der Versicherungssprache das Fahrzeug selbst. Während die Haftpflicht die Schäden anderer zahlt, schützt die Kasko Ihr eigenes Auto. Die Teilkasko deckt dabei einen festgelegten Katalog an Gefahren ab, die Vollkasko zusätzlich Unfall- und Vandalismusschäden.

Was genau versichert ist, steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Ihres Tarifs. Die Grundleistungen sind bei den meisten Versicherern ähnlich, bei Erweiterungen wie Tierarten, Marder-Folgeschäden oder Fristen für Neupreisentschädigung gibt es aber deutliche Unterschiede.

Was zahlt die Teilkasko?

Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstöße mit Tieren, Marderbiss und Kurzschluss. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Leistungen.

Gefahr Was typischerweise versichert ist Hinweise
Diebstahl und Raub Verlust des ganzen Fahrzeugs oder fest verbauter bzw. unter Verschluss verwahrter Teile Auch unbefugter Gebrauch durch Fremde (Joyriding)
Brand und Explosion Schäden durch Feuer, auch durch technischen Defekt Brandstiftung durch Fremde ebenfalls
Sturm Schäden durch Sturm, etwa umgestürzte Bäume oder herumfliegende Gegenstände Meist ab Windstärke 8
Hagel Dellen, Lack- und Glasschäden Siehe Unwetter und Hagel
Blitzschlag Direkte Einwirkung des Blitzes –
Überschwemmung Schäden durch Hochwasser oder Starkregen, der das Fahrzeug erfasst Nicht beim bewussten Durchfahren überfluteter Straßen
Weitere Naturgefahren Je nach Tarif Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Steinschlag, Vulkanausbruch Tarifabhängig
Glasbruch Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheiben, oft auch Scheinwerferglas Siehe Glasschaden
Wildunfall Zusammenstoß mit Haarwild nach Bundesjagdgesetz Viele Tarife: Tiere aller Art
Marderbiss Zerbissene Kabel, Schläuche, Leitungen Folgeschäden nur je nach Tarif
Kurzschluss Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss Folgeschäden an Aggregaten je nach Tarif

Beispiel Ein Sturm entwurzelt nachts einen Baum, der auf Ihr am Straßenrand geparktes Auto fällt. Die Teilkasko zahlt die Reparatur abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Ihre SF-Klasse bleibt unverändert.

Diebstahl: Was gilt im Detail?

Wird Ihr Auto gestohlen und nicht innerhalb einer in den Bedingungen festgelegten Frist – häufig ein Monat – wiedergefunden, zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug bezahlen müssten. Taucht das Auto vorher wieder auf, müssen Sie es in der Regel zurücknehmen; Schäden durch den Diebstahl zahlt die Teilkasko dann.

Auch Teile, die gestohlen werden, sind versichert – etwa Räder, Navigationsgeräte oder Katalysatoren, sofern sie fest verbaut oder unter Verschluss aufbewahrt waren. Persönliche Gegenstände im Auto wie Handys oder Taschen sind nicht über die Teilkasko versichert; hier kann die Hausratversicherung helfen.

Wildunfall: Haarwild oder Tiere aller Art?

Die Mindestleistung vieler Tarife umfasst nur Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, etwa Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen. Kollisionen mit Vögeln, Hunden, Pferden oder Kühen sind nur versichert, wenn der Tarif „Tiere aller Art“ einschließt. Das ist heute bei vielen, aber nicht allen Tarifen der Fall.

Wichtig ist der Nachweis: Melden Sie den Wildunfall der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Machen Sie Fotos von Tier und Schaden. Mehr dazu im Ratgeber Wildunfall.

Achtung Weichen Sie einem Tier aus und landen dabei im Graben, ohne das Tier zu berühren, liegt kein Zusammenstoß vor. Die Teilkasko zahlt dann nur unter engen Voraussetzungen über die sogenannten Rettungskosten – und Sie müssen beweisen, dass das Ausweichen geboten war. Bei kleineren Tieren wie Hasen oder Füchsen kann ein riskantes Ausweichmanöver als grob fahrlässig gelten. Sicher abgedeckt ist ein solcher Unfall nur in der Vollkasko.

Marderbiss: Wie weit reicht der Schutz?

Marder beißen gern Zündkabel, Kühlwasserschläuche oder Dämmmatten durch. Die Teilkasko zahlt in den meisten Tarifen den direkten Schaden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Teure Folgeschäden – zum Beispiel ein überhitzter Motor, weil Kühlflüssigkeit ausgelaufen ist – sind nur in besseren Tarifen und meist bis zu einer festen Höchstsumme versichert. Mehr unter Marderschaden.

Was zahlt die Teilkasko nicht?

Die Teilkasko zahlt keine Unfallschäden, die Sie selbst verursacht haben, keine Schäden durch Vandalismus und keinen Verschleiß. Auch Schäden durch Vorsatz oder – je nach Tarif – grobe Fahrlässigkeit können ausgeschlossen sein oder gekürzt werden.

Nicht über die Teilkasko versichert sind insbesondere:

  • Selbst verschuldete Unfälle: Auffahrunfall, Parkrempler, Kollision mit einem Pfosten – das zahlt nur die Vollkasko.
  • Vandalismus: zerkratzter Lack, abgebrochene Spiegel, zerstochene Reifen. Ausnahme: Glasbruch ist unabhängig von der Ursache abgedeckt.
  • Verschleiß und Betriebsschäden: Motorschaden durch Ölmangel, Bremsabnutzung, Rost.
  • Schäden durch Bedienfehler: etwa Falschbetankung – je nach Tarif ausgeschlossen.
  • Persönliche Gegenstände im Auto: Laptop, Kleidung, Handy.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: grundsätzlich ausgeschlossen.

Achtung Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach § 81 VVG die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein klassisches Beispiel in der Teilkasko: Der Autoschlüssel steckt, das Auto wird gestohlen. Viele Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, nehmen aber Diebstahl sowie Fahrten unter Alkohol oder Drogen oft davon aus. Prüfen Sie diese Klausel in den AKB. Mehr dazu unter Grobe Fahrlässigkeit.

Teilkasko oder Vollkasko: Was ist der Unterschied?

Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und zahlt zusätzlich Unfallschäden am eigenen Auto – auch wenn Sie selbst schuld sind – sowie Vandalismus. Dafür ist sie teurer und arbeitet mit einer Schadenfreiheitsklasse.

Merkmal Teilkasko Vollkasko
Diebstahl, Brand, Unwetter, Glas, Wild, Marder Ja Ja
Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Auto Nein Ja
Vandalismus Nein (außer Glas) Ja
Schadenfreiheitsklasse Nein Ja
Rückstufung nach Schaden Nein Ja, wenn nicht selbst bezahlt
Übliche Selbstbeteiligung 150 Euro 300 oder 500 Euro
Beitrag Mittel Höher

Eine vollständige Gegenüberstellung aller drei Varianten finden Sie im Vergleich Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

Für wen lohnt sich die Teilkasko?

Die Teilkasko lohnt sich vor allem für Autos, die nicht mehr neu, aber noch einige tausend Euro wert sind – grob ab einem Alter von drei bis fünf Jahren. Für diese Fahrzeuge ist die Vollkasko oft unverhältnismäßig teuer, ein Diebstahl oder Hagelschaden würde aber dennoch weh tun.

Die Teilkasko ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Ihr Auto noch einen Wert hat, den Sie nicht ohne Weiteres ersetzen könnten,
  • Sie in einer Region mit vielen Wildunfällen oder Diebstählen wohnen,
  • das Auto regelmäßig im Freien steht und Hagel oder Sturm ausgesetzt ist,
  • Sie Wert auf eine schnelle Lösung bei Steinschlag in der Windschutzscheibe legen.

Bei sehr alten Fahrzeugen mit geringem Restwert kann der Teilkasko-Beitrag dagegen über einige Jahre gerechnet fast so hoch sein wie der Fahrzeugwert. Dann genügt häufig die Haftpflicht.

Tipp Vergleichen Sie den jährlichen Teilkasko-Mehrbeitrag mit dem aktuellen Marktwert Ihres Autos. Liegt der Mehrbeitrag nur bei einem kleinen Bruchteil des Werts, ist die Teilkasko meist eine gute Absicherung. Eine schnelle Einschätzung liefert unser Versicherungs-Check.

Was kostet eine Teilkasko?

Der Teilkasko-Beitrag hängt vor allem von der Typklasse des Fahrzeugs, der Regionalklasse des Wohnorts und der gewählten Selbstbeteiligung ab. Anders als in der Haftpflicht und Vollkasko spielt die SF-Klasse keine Rolle.

Die wichtigsten Einflussfaktoren:

Faktor Bedeutung für die Teilkasko
Typklasse Teilkasko (10 bis 33) Spiegelt wider, wie häufig und teuer ein Modell in der Teilkasko Schäden verursacht – etwa wegen hoher Diebstahlquote oder teurer Scheiben
Regionalklasse Teilkasko (1 bis 16) Bewertet den Zulassungsbezirk, etwa nach Diebstahl- oder Wildunfallhäufigkeit
Selbstbeteiligung Höherer Eigenanteil senkt den Beitrag
Werkstattbindung Reparatur in Partnerwerkstätten, oft günstiger
Fahrerkreis, Alter, Abstellort Je nach Versicherer unterschiedlich gewichtet

Die Typklassen und Regionalklassen veröffentlicht der GDV jährlich als unverbindliche Empfehlung, die meisten Versicherer übernehmen sie. Mehr dazu unter Typklasse und Regionalklasse. Konkrete Preise für Ihr Fahrzeug ermitteln Sie mit dem Tarifrechner.

Welche Selbstbeteiligung ist in der Teilkasko sinnvoll?

Üblich ist in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Viele Versicherer bieten auch 0, 300 oder 500 Euro an. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, rechnet sich aber nur, wenn Sie selten Schäden haben.

Typische Teilkaskoschäden wie Steinschlag in der Scheibe kommen relativ häufig vor. Bei einer hohen Selbstbeteiligung zahlen Sie solche Schäden weitgehend selbst. Einige Tarife verzichten auf die Selbstbeteiligung, wenn eine Scheibe repariert statt ausgetauscht wird.

Tipp Wenn Sie Teilkasko mit Vollkasko kombinieren, gelten oft zwei getrennte Selbstbeteiligungen, zum Beispiel 500 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Achten Sie im Angebot auf beide Werte. Mehr im Ratgeber Selbstbeteiligung.

Wie läuft ein Teilkaskoschaden ab?

Ein Teilkaskoschaden läuft in vier Schritten ab: Schaden dokumentieren, gegebenenfalls Polizei informieren, Versicherer kontaktieren und Reparatur nach Absprache durchführen lassen.

  1. Schaden dokumentieren: Fotos vom Schaden, vom Ort und – bei Wildunfällen – vom Tier machen.
  2. Behörden informieren: Bei Diebstahl, Einbruch oder Wildunfall Polizei bzw. Jagdpächter benachrichtigen.
  3. Versicherer informieren: Schaden zügig melden, meist innerhalb einer Woche. Wie das geht, erklärt Schaden melden.
  4. Reparatur abstimmen: Vor größeren Reparaturen die Freigabe des Versicherers abwarten; bei Werkstattbindung die Partnerwerkstatt nutzen.

Ein häufiger Sonderfall ist der Steinschlag in der Windschutzscheibe. Kleine Schäden lassen sich oft reparieren, statt die Scheibe zu tauschen. Viele Versicherer übernehmen eine Reparatur ohne Abzug der Selbstbeteiligung, weil sie deutlich günstiger ist als ein Austausch. Bei Fahrzeugen mit Kamera- oder Sensorsystemen hinter der Scheibe kann nach einem Austausch eine Kalibrierung nötig sein, die ebenfalls zum Schaden gehört.

Da die Teilkasko keine SF-Klasse hat, gibt es keine Rückstufung. Bei häufigen Schäden kann der Versicherer den Vertrag nach einem Schadenfall allerdings kündigen – genauso wie Sie nach § 92 VVG ein Sonderkündigungsrecht haben.

Fazit

Die Teilkasko schützt Ihr Auto vor Diebstahl, Unwetter, Glasbruch, Wild- und Marderschäden – ohne Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu gefährden. Für Autos im mittleren Alter mit spürbarem Restwert ist sie häufig die passende Wahl. Achten Sie im Tarif besonders auf Tiere aller Art, Marder-Folgeschäden und den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Welche Teilkasko für Ihr Fahrzeug günstig ist, zeigt ein Vergleich im Tarifrechner.

Häufige Fragen

Wird man in der Teilkasko nach einem Schaden hochgestuft?

Nein. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Teilkaskoschaden wie Glasbruch oder Wildunfall wirkt sich deshalb nicht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus. Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schaden aber kündigen oder den Beitrag bei einer allgemeinen Tarifanpassung erhöhen.

Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus?

Nein. Mut- oder böswillige Beschädigungen durch fremde Personen, etwa zerkratzter Lack oder abgetretene Spiegel, sind ein Fall für die Vollkasko. Eine Ausnahme ist eingeschlagenes Glas: Glasbruch zahlt die Teilkasko unabhängig von der Ursache.

Was zahlt die Teilkasko bei einem Wildunfall?

Die Teilkasko zahlt Schäden am Auto durch einen Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Viele Tarife erweitern den Schutz auf Tiere aller Art, also etwa auf Vögel, Pferde oder Kühe. Wichtig ist, den Unfall der Polizei oder dem Förster zu melden und sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen.

Ab wann lohnt sich eine Teilkasko?

Eine Teilkasko lohnt sich meist für Autos, die zwar nicht mehr neu sind, aber noch einen spürbaren Wert haben, etwa ab einem Alter von drei bis fünf Jahren. Für sehr alte Autos mit geringem Restwert kann die Haftpflicht allein genügen. Entscheidend ist, ob Sie einen Diebstahl oder Hagelschaden selbst bezahlen könnten.

Ist Marderbiss in der Teilkasko versichert?

Ja, in den meisten Tarifen zahlt die Teilkasko Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Folgeschäden, etwa ein Motorschaden durch einen zerbissenen Kühlschlauch, sind nur in besseren Tarifen und oft bis zu einer Höchstsumme mitversichert.

Kann man Teilkasko ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Ja, viele Versicherer bieten die Teilkasko auch ohne Selbstbeteiligung an. Der Beitrag ist dann in der Regel höher. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, bei manchen Tarifen gilt für Glasschäden mit Reparatur statt Austausch gar keine.

Zahlt die Teilkasko, wenn das Auto bei einem Unfall mit einem Baum beschädigt wird?

Nein, ein selbst verursachter Unfall mit einem Baum, einer Mauer oder einem anderen Hindernis ist ein Unfallschaden und damit ein Fall für die Vollkasko. Anders ist es, wenn ein Baum durch Sturm ab Windstärke 8 auf das parkende Auto fällt – das zahlt die Teilkasko.

Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Redaktion kfz-schutzengel.de sorgfältig recherchiert (Stand: 29. Oktober 2026). Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif – maßgeblich sind immer die Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Der Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung.

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