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Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung: Welche Höhe sich lohnt

Selbstbeteiligung in Teilkasko und Vollkasko erklärt: übliche Höhen, wie sie im Schadenfall abgezogen wird, Rechenbeispiele und welche SB sich für Sie lohnt.

Redaktion kfz-schutzengel.deAktualisiert: 7 Min. Lesezeit
Dunkelblauer Kombi auf einer Landstraße vor hügeliger, sonniger Landschaft
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Kurz gesagt

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie bei jedem Kaskoschaden selbst tragen; der Versicherer zahlt nur den Rest. Üblich sind in der Teilkasko 150 Euro und in der Vollkasko 300, 500 oder 1.000 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, lohnt sich aber nur, wenn Sie den Betrag im Schadenfall problemlos zahlen können und die Ersparnis über die Jahre größer ist als das zusätzliche Risiko. In der Kfz-Haftpflicht gibt es für Privatkunden normalerweise keine Selbstbeteiligung.

  • Selbstbeteiligung gilt pro Schadenfall, nicht pro Jahr
  • Übliche Teilkasko-SB: 150 Euro, oft auch 0, 300 oder 500 Euro wählbar
  • Übliche Vollkasko-SB: 300, 500 oder 1.000 Euro, meist kombiniert mit 150 Euro Teilkasko-SB
  • Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, in welchem Umfang hängt vom Tarif ab
  • In der Kfz-Haftpflicht für Privatkunden in der Regel keine Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist einer der wenigen Hebel, mit denen Sie den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung direkt steuern können. Wer im Schadenfall mehr selbst trägt, zahlt weniger Beitrag. Die Frage ist nur: Ab wann ist die Ersparnis das Risiko wert?

Dieser Ratgeber erklärt, wie die Selbstbeteiligung in Teilkasko und Vollkasko funktioniert, welche Höhen üblich sind und wie Sie mit einer einfachen Rechnung herausfinden, welche Selbstbeteiligung sich für Sie lohnt. Stand: Oktober 2026.

Was ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung (SB) ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den Sie bei einem Kaskoschaden selbst tragen. Der Versicherer zieht ihn von seiner Leistung ab und zahlt nur den darüber liegenden Teil.

Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadenfall. Haben Sie in einem Jahr zwei Kaskoschäden, wird sie zweimal fällig. Liegt ein Schaden unter der Selbstbeteiligung, zahlt der Versicherer nichts.

Selbstbeteiligungen gibt es vor allem in der Kasko:

Sparte Selbstbeteiligung üblich? Typische Höhen
Kfz-Haftpflicht Für Privatkunden in der Regel nein –
Teilkasko Ja, meist wählbar 0, 150, 300 oder 500 Euro
Vollkasko Ja, meist wählbar 300, 500, 1.000 Euro, teils auch 0 oder höher

Die angebotenen Stufen unterscheiden sich je nach Versicherer. Häufig ist die Teilkasko-Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung bei Vollkasko und Teilkasko?

Wer eine Vollkasko abschließt, vereinbart in aller Regel zwei Selbstbeteiligungen: eine für Vollkasko-Schäden und eine für Teilkasko-Schäden. Die Vollkasko enthält nämlich immer auch die Leistungen der Teilkasko.

Eine typische Angabe im Versicherungsschein lautet „VK 500 / TK 150“. Das bedeutet:

  • 500 Euro Selbstbeteiligung bei Schäden, die nur über die Vollkasko versichert sind – etwa ein selbst verschuldeter Unfall, Vandalismus oder ein Parkrempler, bei dem der Verursacher unbekannt bleibt.
  • 150 Euro Selbstbeteiligung bei Teilkasko-Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Sturm, Hagel oder Brand.

Beispiel Beispielrechnung, Werte fiktiv. Vertrag mit VK 500 / TK 150. Ein Hagelschaden kostet 2.400 Euro: Der Versicherer zahlt 2.250 Euro, Sie tragen 150 Euro. Ein selbst verschuldeter Unfallschaden am eigenen Auto kostet 2.400 Euro: Der Versicherer zahlt 1.900 Euro, Sie tragen 500 Euro.

Teilkasko-Schäden belasten Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht, auch wenn sie über einen Vollkaskovertrag laufen. Bei echten Vollkaskoschäden droht dagegen eine Rückstufung – das ist für die Wahl der Selbstbeteiligung entscheidend.

Sonderregeln, die Sie kennen sollten

Einige Tarife weichen vom Grundprinzip ab. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen (AKB) lohnt sich bei diesen Punkten:

  • Glasreparatur: Viele Versicherer verzichten bei der Reparatur eines Steinschlags auf die Selbstbeteiligung. Mehr dazu unter Glasschaden.
  • Werkstattbindung: Manche Tarife reduzieren oder erlassen die Selbstbeteiligung, wenn Sie in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen. Siehe Werkstattbindung.
  • Wildunfall: Für Zusammenstöße mit Tieren gilt die Teilkasko-Selbstbeteiligung, auch im Vollkaskovertrag. Siehe Wildunfall.
  • Fahrer unter einem bestimmten Alter: Einzelne Tarife sehen eine höhere Selbstbeteiligung vor, wenn ein nicht genannter junger Fahrer den Schaden verursacht.

Wie viel spart eine höhere Selbstbeteiligung?

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Kaskobeitrag, weil der Versicherer kleine Schäden nicht mehr bezahlt und weniger Verwaltungsaufwand hat. Wie groß die Ersparnis ist, hängt stark vom Tarif, der Typklasse, der Regionalklasse und Ihrer SF-Klasse ab – einen festen Prozentsatz gibt es nicht.

Ermitteln Sie die Ersparnis deshalb immer konkret: Rechnen Sie im Tarifrechner denselben Tarif einmal mit niedriger und einmal mit hoher Selbstbeteiligung und notieren Sie die Differenz im Jahresbeitrag.

Tipp Der Effekt ist bei teuren Kaskotarifen meist größer. Wer eine hohe Vollkasko-Typklasse und eine ungünstige SF-Klasse hat, spart durch eine höhere Selbstbeteiligung in Euro oft mehr als jemand mit einem ohnehin günstigen Beitrag.

Rechenbeispiel: Welche Selbstbeteiligung lohnt sich?

Eine höhere Selbstbeteiligung lohnt sich, wenn die jährliche Beitragsersparnis über die erwartbare Zeit bis zum nächsten Kaskoschaden größer ist als der zusätzliche Eigenanteil. Die Faustformel lautet:

Break-even in Jahren = Mehr-Selbstbeteiligung ÷ jährliche Beitragsersparnis

Beispiel Beispielrechnung, Werte fiktiv. Vollkasko mit 300 Euro SB kostet 620 Euro im Jahr, mit 1.000 Euro SB 500 Euro. Die Ersparnis beträgt 120 Euro pro Jahr, die zusätzliche Selbstbeteiligung 700 Euro. Break-even: 700 ÷ 120 ≈ 5,8 Jahre. Haben Sie seltener als etwa alle sechs Jahre einen Vollkaskoschaden, fahren Sie mit der höheren Selbstbeteiligung günstiger.

Die folgende Tabelle zeigt dasselbe Prinzip für verschiedene Stufen:

Wechsel Mehr-SB Ersparnis pro Jahr (fiktiv) Break-even
VK 300 → VK 500 200 € 50 € 4 Jahre
VK 500 → VK 1.000 500 € 70 € ca. 7 Jahre
VK 300 → VK 1.000 700 € 120 € ca. 6 Jahre
TK 0 → TK 150 150 € 30 € 5 Jahre

Der unterschätzte Faktor: die Rückstufung

Bei kleinen Vollkaskoschäden zahlen viele Versicherte ohnehin selbst, weil die Rückstufung der SF-Klasse über die Folgejahre mehr kosten würde als der Schaden. Liegt Ihre persönliche „Schmerzgrenze“ also sowieso bei etwa 800 oder 1.000 Euro, bringt eine niedrige Vollkasko-Selbstbeteiligung kaum Vorteile – Sie würden sie selten nutzen.

Beispiel Beispielrechnung, Werte fiktiv. Ein Parkschaden am eigenen Auto kostet 900 Euro. Mit VK 300 würde der Versicherer 600 Euro zahlen. Durch die Rückstufung steigt der Beitrag aber in den nächsten Jahren zusammen um 750 Euro. Sie zahlen den Schaden also besser selbst – und die niedrige Selbstbeteiligung hat Ihnen nichts genützt.

Wie Sie genau ausrechnen, ob sich die Abrechnung über die Versicherung lohnt, zeigt der Ratgeber Schaden selbst zahlen.

Für wen eignet sich welche Selbstbeteiligung?

Die richtige Selbstbeteiligung hängt vor allem von Ihren Rücklagen, dem Fahrzeugwert und Ihrem Schadenrisiko ab. Als Orientierung:

Situation Sinnvolle Wahl (Orientierung)
Wenig Rücklagen, ein unerwarteter Betrag von 1.000 Euro wäre ein Problem Niedrige SB, z. B. VK 300 / TK 150
Solide Rücklagen, seltene Schäden Höhere SB, z. B. VK 500 oder VK 1.000 / TK 150
Fahranfänger oder viele Fahrten in der Stadt Eher moderate SB, da Kleinschäden häufiger sind
Leasing- oder finanziertes Fahrzeug Vorgaben des Vertrags prüfen, oft ist eine Höchst-SB festgelegt
Älteres Auto mit geringem Restwert Prüfen, ob Teilkasko statt Vollkasko reicht

Bei Leasing- und Finanzierungsverträgen schreibt der Geldgeber häufig eine Vollkasko mit einer maximalen Selbstbeteiligung vor. Mehr dazu unter Leasing und Finanzierung. Ob überhaupt eine Vollkasko nötig ist, klärt unser Versicherungs-Check.

So wählen Sie Ihre Selbstbeteiligung in fünf Schritten

  1. Rücklage prüfen: Welchen Betrag könnten Sie morgen ohne Probleme zahlen? Das ist die Obergrenze Ihrer Vollkasko-Selbstbeteiligung.
  2. Schadenhistorie ansehen: Wie oft hatten Sie in den letzten Jahren einen Kaskoschaden? Wer selten Schäden hat, profitiert von einer höheren SB.
  3. Beiträge vergleichen: Rechnen Sie denselben Tarif mit verschiedenen Selbstbeteiligungen und notieren Sie die Differenz.
  4. Break-even berechnen: Mehr-Selbstbeteiligung geteilt durch Ersparnis pro Jahr.
  5. Teilkasko nicht vergessen: Prüfen Sie, ob TK 0 oder TK 150 günstiger ist – gerade bei häufigen Glasschäden kann eine niedrige Teilkasko-SB sinnvoll sein.

Achtung Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung zusätzlich zur Selbstbeteiligung kürzen (§ 81 VVG), wenn Ihr Tarif keinen Verzicht darauf enthält. Details unter Grobe Fahrlässigkeit.

Wann wird die Selbstbeteiligung nicht abgezogen?

Die Selbstbeteiligung fällt nur an, wenn Sie Ihre eigene Kasko in Anspruch nehmen. In mehreren typischen Situationen tragen Sie sie im Ergebnis nicht oder nur vorübergehend.

Situation Selbstbeteiligung?
Unfallgegner ist voll schuld, Sie rechnen über dessen Kfz-Haftpflicht ab Nein, dessen Versicherung zahlt den Schaden vollständig
Sie rechnen trotz fremder Schuld zuerst über Ihre Vollkasko ab Zunächst ja, Sie können sie aber beim Unfallgegner geltend machen
Schaden liegt unter der Selbstbeteiligung Versicherer zahlt nichts, Sie tragen den ganzen Betrag
Glasreparatur statt Scheibentausch In vielen Tarifen erlassen
Sie verursachen einen Schaden bei anderen Nein, die Kfz-Haftpflicht zahlt ohne Selbstbeteiligung

Die Abrechnung über die eigene Vollkasko kann bei unklarer Schuldfrage sinnvoll sein, weil Sie schneller Geld erhalten. Beachten Sie dabei: Zahlt Ihr Versicherer und kann er sich die Leistung nicht vollständig zurückholen, droht eine Rückstufung in der Vollkasko. Bei einer Teilschuld wird es kompliziert – hier lohnt sich die Beratung durch den Versicherer, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder bei Streit die Verbraucherzentrale. Was Sie nach einem Unfall zuerst tun sollten, beschreibt der Ratgeber Unfall – was tun.

Achtung Zwei getrennte Schadenereignisse – etwa ein Parkschaden im Frühjahr und ein Steinschlag im Herbst – sind zwei Schadenfälle. Die Selbstbeteiligung wird dann zweimal fällig, auch wenn Sie beide Schäden in einem Werkstattbesuch reparieren lassen.

Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?

Ja, bei den meisten Versicherern können Sie die Selbstbeteiligung zur nächsten Hauptfälligkeit ändern, häufig auch während der Laufzeit. Eine Senkung der Selbstbeteiligung erhöht den Beitrag, eine Erhöhung senkt ihn ab dem Änderungszeitpunkt.

Ein guter Moment für die Überprüfung ist der jährliche Vergleich vor dem Stichtag 30. November, wenn Ihr Vertrag zum 1. Januar verlängert wird. Bei Verträgen mit abweichender Hauptfälligkeit gilt der entsprechend frühere Termin.

Fazit

Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil pro Kaskoschaden und einer der direktesten Wege, den Beitrag zu senken. Üblich sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 bis 1.000 Euro in der Vollkasko. Ob sich eine höhere Stufe lohnt, zeigt die einfache Rechnung aus Mehr-Selbstbeteiligung und jährlicher Ersparnis – unter Berücksichtigung, dass kleine Vollkaskoschäden wegen der Rückstufung ohnehin oft selbst bezahlt werden. Die konkreten Beitragsunterschiede für Ihr Fahrzeug sehen Sie im Tarifrechner.

Häufige Fragen

Was bedeutet Vollkasko 500 Teilkasko 150?

Die Angabe beschreibt zwei Selbstbeteiligungen in einem Vertrag. Bei Schäden, die nur die Vollkasko abdeckt, etwa einem selbst verschuldeten Unfall, tragen Sie 500 Euro selbst. Bei Teilkasko-Schäden wie Glasbruch, Wildunfall oder Hagel sind es 150 Euro.

Muss ich die Selbstbeteiligung auch zahlen, wenn ich keine Schuld habe?

Nur, wenn Sie Ihre eigene Kasko in Anspruch nehmen. Hat ein anderer den Unfall verursacht, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht Ihren Schaden vollständig, ohne Selbstbeteiligung. Rechnen Sie zunächst über Ihre Vollkasko ab, holt sich Ihr Versicherer seine Leistung beim Unfallgegner zurück, und Ihre Selbstbeteiligung können Sie bei dessen Haftpflichtversicherung als Schaden geltend machen.

Gilt die Selbstbeteiligung pro Jahr oder pro Schaden?

In der Kfz-Versicherung gilt die Selbstbeteiligung grundsätzlich pro Schadenfall. Haben Sie in einem Jahr zwei Kaskoschäden, wird sie zweimal abgezogen. Jahreshöchstbeträge, wie man sie aus anderen Versicherungen kennt, sind in der Kfz-Kasko unüblich.

Ist eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung sinnvoll?

Meist nicht. Eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung ist in der Regel deutlich teurer, und kleine Vollkaskoschäden würde man wegen der drohenden Rückstufung der SF-Klasse ohnehin oft selbst bezahlen. Sinnvoller ist häufig eine moderate Selbstbeteiligung und ein Notgroschen für kleine Schäden.

Gibt es in der Kfz-Haftpflicht eine Selbstbeteiligung?

Für private Pkw-Halter in der Regel nicht. Schäden, die Sie anderen zufügen, zahlt die Kfz-Haftpflicht vollständig im Rahmen der Deckungssummen. Einzelne Tarife, vor allem für Gewerbe- oder Flottenkunden, können abweichende Regelungen enthalten.

Wird bei einer Glasreparatur auch die Selbstbeteiligung fällig?

Das hängt vom Tarif ab. Viele Versicherer verzichten bei der Reparatur eines Steinschlags auf die Selbstbeteiligung, weil eine Reparatur günstiger ist als ein Scheibentausch. Beim Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Teilkasko-Selbstbeteiligung meist abgezogen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Redaktion kfz-schutzengel.de sorgfältig recherchiert (Stand: 29. Oktober 2026). Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif – maßgeblich sind immer die Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Der Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung.

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